Weiß will so eine Stärkung der Demokratie und eine Stabilisierung der Sozialsysteme erreichen. "Einfach so weiterzumachen, wie bisher – das geht nicht", sagte er. Sonst habe die Sozialversicherung in ihrer heutigen Form wohl kaum eine Zukunft, heißt es auch in einem nun veröffentlichten Abschlussbericht zu den Sozialwahlen 2023. Die Idee: In der Verfassung festschreiben, dass die Sozialversicherung "unter maßgeblicher Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu organisieren ist".
Konkret fordert Weiß Verfassungsrang für die soziale Selbstverwaltung. Betroffen wären die Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Kranken-, Arbeitslosen-, der Renten- und Unfallversicherung.
Zugleich verlangt Weiß mehr Mitsprache für die Versicherten bei Leistungen und Beitragsgeld. Bei den jüngsten Sozialwahlen 2023 waren rund 52 Millionen Menschen wahlberechtigt, nur rund 10 Millionen nahmen teil. Bei den Sozialwahlen werden die Mitglieder der Verwaltungsräte von gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der Unfall- und Rentenversicherungen gewählt. Im Vergleich zu den vorherigen Sozialwahlen 2017 sank die Beteiligung um fast acht Prozentpunkte.
Nach Einschätzung der Autoren des Abschlussberichts haben die Angelegenheiten der Sozialversicherung das Potenzial für "interessante Wahlkämpfe". Sie schreiben: "Habe ich die Wahl zwischen geringeren Leistungen, Selbstbehalten, begrenzter Auswahl an Leistungserbringern usw. bei gleichzeitiger Verringerung meiner Beitragslast?" Doch heute sehe die Realität so aus, dass über all dies in aller Regel schon der Gesetzgeber entschieden hat.