Verleumdungsvorwurf nicht berechtigt
Es sei "wahrscheinlich", dass Vardys ehemalige Agentin die Geschichten über Rooney an eine Boulevardzeitung weitergereicht habe, hieß es in der Urteilsbegründung von Richterin Karen Steyn. "Nichtsdestotrotz zeigen die Beweise meiner Meinung nach eindeutig, dass Mrs Vardy von diesem Verhalten wusste und es billigte." Sie habe ihre Mitarbeiterin auf Rooneys privates Instagram-Konto verwiesen, ihr Screenshots der Beiträge geschickt und auf Themen aufmerksam gemacht, die für die Klatschpresse interessant sein könnten.
Erfolg für "Wagatha Christie"
Rooney hatte ihre Anschuldigungen über soziale Netzwerke öffentlich gemacht. Weil die 36-Jährige mit kriminalistischem Spürsinn vorging, um Vardy zu überführen, wurde sie von Medien "Wagatha Christie" getauft – ein Wortspiel aus der Abkürzung "wags" des englischen Begriffs für Spielerfrauen und dem Namen der Krimi-Autorin Agatha Christie.