Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes (BT-Drs.:18/11239) vorgelegt. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 27.02.2017 mit. Danach soll es eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition geben, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern.
Sicherheitsniveau für Aufbewahrung von Schusswaffen soll steigen
Die Regelung sieht Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition vor, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden. Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf eine EU-Verordnung umgesetzt werden, die neue Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe vorschreibt. Diese Vorgaben sind laut Vorlage bereits verbindliches Recht, doch bedürfe es "noch der flanierenden und klarstellenden Umsetzung dieses EU-Rechtsaktes in das deutsche Waffenrecht". Ferner sollen mit dem Entwurf unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen "von Verweisen auf überholte technische Normen bereinigt" und "das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst" werden.
Redaktion beck-aktuell, 1. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drs.: 18/11239 finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt.
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