Das KG hat vier Männer als Mitglieder der islamistischen Hamas zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts waren die 36- bis 58‑Jährigen als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Terrororganisation in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich "zur vollen Überzeugung des Senats" bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch.
Als erstes OLG in Deutschland habe der Berliner Staatsschutzsenat darüber entscheiden müssen, ob die Hamas als terroristische Vereinigung einzustufen sei, erklärte Husch. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigte das Gericht daran keine Zweifel und sprach die im Libanon gebürtigen Männer der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig. Damit bestätigte das Gericht im Wesentlichen die Einschätzung der Bundesanwaltschaft, die Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt hatte.
Nach dem Urteil sollen die Männer für den Aufbau oder die Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark verantwortlich gewesen sein. Die Hamas habe Vorbereitungen getroffen, um Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen zu begehen, so die Richterin. Dafür seien bereits vor längerer Zeit Waffenlager in Europa eingerichtet worden.
Angeklagte bestreiten Hamas‑Mitgliedschaft
Die Angeklagten bestritten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier Männer forderten jeweils Freispruch. Der Hauptangeklagte räumte ein, ein Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben, behauptete jedoch, es habe sich um "privaten Waffenhandel" gehandelt. Dies sei ein Fehler gewesen, sagte der 43‑Jährige, er habe aber nicht für die Hamas gehandelt. Sein Anwalt plädierte auf eine Verurteilung lediglich wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und eine Strafe, die nicht über die bisherige Untersuchungshaft hinausgehe.
Die vier Männer wurden im Dezember 2023 festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem der Bundesanwaltschaft kurz nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 ein Hinweis des Verfassungsschutzes zu einer "konspirativen waffenbezogenen Operation" der Hamas in Deutschland vorlag.
Weitere Verdächtige in U‑Haft
In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft acht weitere Verdächtige wegen mutmaßlicher Waffenbeschaffung für die Hamas festnehmen lassen. Die Waffen sollten nach Einschätzung der Ermittler für Mordanschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa dienen.
Zu den Einsätzen gehörten Festnahmen in Berlin, London, an der deutsch‑tschechischen sowie an der deutsch‑dänischen Grenze. Im Januar wurde zuletzt ein Verdächtiger bei der Einreise aus Beirut am Berliner Flughafen festgenommen.


