Waffenbesitzer lehnen Faesers Reformpläne ab

Mit ihren Plänen für ein Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen und für weitere Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts stößt Bundesinnenministerin Faeser (SPD) bei Jägern und Sportschützen auf erbitterten Widerstand. In einer Mitteilung, die der Deutsche Jagdverband und weitere Verbände am Donnerstag veröffentlichten, heißt es, die Pläne der Ministerin seien kein Gewinn für die Sicherheit, sondern bloß "Symbolpolitik".

Noch kein Gesetzentwurf der Bundesregierung

Schützen, Jäger, Sammler, Reservisten, Traditionsvereine sowie Händler und Hersteller seien sich einig, "dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen". Dies sei allerdings bereits mit den geltenden Gesetzen möglich, kritisierten die Interessenvertreter der Besitzer legaler Waffen nach einem Spitzengespräch, an dem unter anderem Vertreter des Deutschen Schützenbundes und des Forums Waffenrecht teilnahmen. Bislang gibt es nur interne Pläne aus dem Bundesinnenministerium zu der geplanten Waffenrechtsnovelle, aber noch keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Grünen begrüßen das Vorhaben generell. Die FDP ist dagegen. Sie fordert, erst einmal zu schauen, was die zurückliegende Waffenrechtsnovelle von 2020 gebracht hat.

Höhere Hürden und strengere Regeln

Ein Problem, das damals wegen Kritik aus der Unionsfraktion ausgeklammert wurde, war, greift der aktuelle Entwurf des Bundesinnenministeriums jetzt wieder auf: Nicht nur Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, sollen danach künftig bei der erstmaligen Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis "ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen", sondern jeder Antragsteller. Auch will Faeser Schusswaffen in Privatbesitz verbieten, die optisch "den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, hervorrufen". Ihr Argument: "Diese Waffen wirken besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amok- und Terrortaten eine hohe Relevanz aufweisen." Künftig soll nicht nur für das Mitführen, sondern auch für den Erwerb und den Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ein sogenannter Kleiner Waffenschein erforderlich sein. Das soll auch für Armbrüste gelten. Damit die Besitzer solcher Waffen nicht automatisch kriminalisiert werden, sieht der Entwurf Altfall- und Übergangsregelungen vor.

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2023 (dpa).