vzbv fordert: Verbraucher online besser schützen

Die EU-Institutionen verhandeln derzeit über den Richtlinienentwurf zur Bereitstellung digitaler Inhalte. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie das Vertragsrecht an die Bedingungen einer zunehmend digitalisierten Welt anzupassen ist. Am 21.11.2017 stimmen die zuständigen Ausschüsse des Parlaments über ihre Position ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Mitteilung vom 14.11.2017 klare europäische Regeln gefordert, die Anbieter von Software, digitalen Diensten und smarten Geräten stärker in die Pflicht nehmen.

Behebung von Sicherheitslücken zu stark von Hersteller- und Händlerwillen abhängig

"Das europäische Verbrauchervertragsrecht ist veraltet und hinkt aktuellen Entwicklungen in der digitalen Welt hinterher – ein Update ist hier dringend nötig", so Otmar Lell, Leiter des Teams Recht und Handel beim vzbv. Verbraucher seien für die Behebung von Sicherheitslücken bisher auf den guten Willen der Hersteller und Händler angewiesen. Dies zeige die kürzlich bekannt gewordene Schwachstelle bei der Verschlüsselung von WLAN-Netzwerken. Das müsse sich ändern, fordert Lell.

vzbv fordert kostenfreie Sicherheits-Updates

Auch Hackerangriffe, wie der durch die "WannaCry"-Schadsoftware im Mai 2017, könnten sich über unzureichend geschützte Geräte epidemisch weiter verbreiten. "Deshalb sollte die Richtlinie Anbieter verpflichten, sicherheitsrelevante Updates während der gesamten tatsächlichen Nutzungsdauer digitaler Produkte kostenfrei zur Verfügung zu stellen", meint Lell. Sie müsse außerdem auf Güter mit eingebetteter Software, zum Beispiel Smart Home Produkte und Tablets, anwendbar sein. Der Kommissionsvorschlag sah dies ursprünglich jedoch nicht vor. Der vzbv appelliert an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, an dieser Stelle den Kommissionsvorschlag zu korrigieren.

Beweislast sollte beim Händler liegen

Für Verbraucher werde es in der digitalen Welt immer schwieriger, nachzuweisen, dass sie das Problem nicht verursacht haben. Die Beweislast sollte daher auf Seiten des Händlers liegen, fordert der vzbv weiter. Es könne nicht sein, dass Verbraucher ohne Informatikstudium das Nachsehen haben, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gehe, so Lell.

Redaktion beck-aktuell, 15. November 2017.

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