Telekom-Tarif StreamOn verstößt in Teilen gegen Netzneutralität

Die Bundesnetzagentur hat nach mehrmonatiger Prüfung entschieden, dass die Tarifoption StreamOn der Telekom in einigen Punkten gegen die Regeln zur Netzneutralität verstößt. Sogenannte "Zero-Rating"-Angebote, die bestimmte Daten-Streams nicht auf das gebuchte Datenvolumen anrechnen, kann es danach mit einigen Anpassungen weiterhin geben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der über die Entscheidung berichtete, hatte sich für ein komplettes Verbot der Tarifoption der Telekom ausgesprochen, um die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten.

vzbv-Chef: Wettbewerb zwischen Dienstanbietern verringert sich

Der Vorstand des Verbraucherschutzverbands Klaus Müller erklärte: “Die Entscheidung der Bundesnetzagentur StreamOn und andere Zero-Rating-Angebote nicht grundsätzlich zu verbieten, geht zu Lasten des freien Internets. Dadurch wird nicht nur die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch der Wettbewerb zwischen Dienstanbietern verringert. Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur sich zumindest  gegen eine Verschlechterung der Videoqualität beim Videostreaming ausspricht und darüber hinaus auch auf die Einhaltung der Roaming-Verordnung pocht. Danach müssen Verbraucher auch im EU-Ausland StreamOn in Anspruch nehmen können.

Verbraucherschützer befürchten Weg ins Zwei-Klassen-Internet

Nichtsdestotrotz würden durch Zero-Rating-Angebote Realitäten am Markt geschaffen, so Müller weiter, die den Weg ins Zwei-Klassen-Internet ebneten und die Tarifpreise hoch hielten. Ziel solle es sein – wie in vielen anderen EU-Ländern längst Standard – grundsätzlich mehr Inklusivdatenvolumen für den monatlichen Grundpreis zu bekommen.

Redaktion beck-aktuell, 10. Oktober 2017.

Mehr zum Thema