Verbraucherzentrale hält “Anti-Corona-App“ bei Beachtung von Vorgaben für sinnvoll

Seit Tagen wird in Deutschland über den möglichen Einsatz von Handydaten diskutiert, um mögliche Kontaktpersonen von Infizierten zu finden und zu warnen. Österreich hat bereits eine “Stopp-Corona-App“ auf freiwilliger Basis gestartet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält den Einsatz einer solchen App auch in Deutschland für sinnvoll, wenn fünf Bedingungen erfüllt sind.

vzbv-Vorstand Müller: Corona-App unter fünf Bedingungen hilfreich

Der Vorstand des Bundesverbandes Klaus Müller kommentiert: “Die Corona-Pandemie ist ein nie dagewesener Stresstest für unseren Lebensalltag. Schnelle, pragmatische Lösungen zum Schutz von Gesundheit und Leben sind nötig. Eine Anti-Corona-App kann hier helfen, wenn sie folgende fünf Bedingungen erfüllt: Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein."

Speicherung der Daten muss zeitlich befristet sein

Konkret bedeute dies, so Müller weiter, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden können müssten, ob sie ihre Daten weitergeben. Es dürften auch lediglich notwendige Daten erhoben und weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Unternehmen oder gar eine Änderung des Zwecks der Nutzung – zum Beispiel für kommerzielle Zwecke - müsse ausgeschlossen sein. Die Daten dürften ausschließlich dem Gesundheitsschutz dienen. Die Speicherung der Daten müsse schließlich zeitlich befristet sein.

Corona-Krise darf nicht als Einfallstor dienen

"Die Corona-Krise darf nicht als Einfallstor dienen, um Unternehmen neue Zugriffe auf private Daten zu geben", so Müller. Kommunikationsdaten beinhalteten sensible und persönliche Informationen und genössen grundrechtlichen Schutz. Dieser Schutz dürfe nicht leichtfertig aufgegeben werden. Der Versuch von Wirtschaftsseite, im Rahmen der Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung rechtliche Regeln zu lockern, unter denen Unternehmen zu eigenen Zwecken elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten dürfen, habe viel Misstrauen gesät.

Redaktion beck-aktuell, 31. März 2020.