vzbv klagt gegen VW-Händler nach Verweigerung einer Garantiezusage

Am 23.11.2017 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Landgericht Bremen Zahlungsklage gegen einen VW-Händler erhoben. Ein vom Dieselskandal betroffener Verbraucher hatte dem vzbv seinen Anspruch abgetreten. Zuvor war der Verbraucher von seinem Kaufvertrag zurückgetreten. Sein Auto-Händler hatte ihm nicht garantieren können, dass durch die von VW angebotene Nachrüstung keine Folgeschäden an seinem Fahrzeug entstehen würden.

vzbv strebt grundsätzliche Klärung an

"Wir erhoffen uns eine grundsätzliche Klärung durch das Gericht. Die Frage ist, ob Verbrauchern zugemutet werden kann, eine Nachrüstung durchführen zu lassen, wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Händler hatte geforderte Garantiezusage verweigert

Auf Anraten des vzbv hatte der betroffene Verbraucher von seinem Händler eine Garantiezusage eingefordert für den Fall, dass die von Volkswagen angebotene Nachrüstung Folgeschäden an seinem Fahrzeug auslösen sollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte VW bereits gegenüber dem vzbv eine weitreichende "Garantie" übernommen. Das Autohaus wollte die geforderte Garantie jedoch nicht geben. Auch eine Ersatzlieferung wurde nicht angeboten. Somit war nach Auffassung des vzbv der Verbraucher zum Rücktritt berechtigt.

Nachbesserung für Verbraucher unzumutbar?

In dem Rechtsstreit soll nunmehr geklärt werden, ob sich Verbraucher darauf berufen können, dass ihnen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen. Dabei handele es sich um eine bisher ungeklärte Rechtsfrage, so der vzbv. "Ein positiver Ausgang wäre für das Gewährleistungsrecht insgesamt und für die Rechte der Verbraucher von erheblicher Bedeutung", so Müller.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2017.

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