vzbv strebt grundsätzliche Klärung an
"Wir erhoffen uns eine grundsätzliche Klärung durch das Gericht. Die Frage ist, ob Verbrauchern zugemutet werden kann, eine Nachrüstung durchführen zu lassen, wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Händler hatte geforderte Garantiezusage verweigert
Auf Anraten des vzbv hatte der betroffene Verbraucher von seinem Händler eine Garantiezusage eingefordert für den Fall, dass die von Volkswagen angebotene Nachrüstung Folgeschäden an seinem Fahrzeug auslösen sollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte VW bereits gegenüber dem vzbv eine weitreichende "Garantie" übernommen. Das Autohaus wollte die geforderte Garantie jedoch nicht geben. Auch eine Ersatzlieferung wurde nicht angeboten. Somit war nach Auffassung des vzbv der Verbraucher zum Rücktritt berechtigt.
Nachbesserung für Verbraucher unzumutbar?
In dem Rechtsstreit soll nunmehr geklärt werden, ob sich Verbraucher darauf berufen können, dass ihnen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen. Dabei handele es sich um eine bisher ungeklärte Rechtsfrage, so der vzbv. "Ein positiver Ausgang wäre für das Gewährleistungsrecht insgesamt und für die Rechte der Verbraucher von erheblicher Bedeutung", so Müller.