Klagen gegen Fernwärmeversorger wegen Preiserhöhungen

Verbraucherschützer sind gegen drei Fernwärmeversorger vor Gericht gezogen. Eine vierte Klage wird vorbereitet, heißt es vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Verbraucherschützerinnen und -schützer sind gegen mehrere Fernwärmeversorger in Deutschland vor Gericht gezogen – wegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigter Preiserhöhungen. Klagen wurden bisher gegen die Hansewerk Natur GmbH im schleswig-holsteinischen Quickborn, die E.ON Energy Solutions GmbH in Essen und die Stadtwerke Neubrandenburg eingereicht, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mitteilte. Eine weitere Klage ist demnach in Vorbereitung.

In den Fällen handelt es sich um Sammelklagen. Sie richten sich gegen die Formeln, mit der die Anbieter ihre Preise errechnet haben. Diese entsprächen nicht den gesetzlichen Vorgaben, meint der Verband. Die Preiserhöhungen seien damit ungerechtfertigt. Urteile sind den Angaben zufolge bisher nicht ergangen.

Verband geht gegen Berechnungsformel vor

"Wir wenden uns gegen die Preisänderungsklausel, mit der die Preiserhöhungen begründet wurden. Wenn diese Klausel unwirksam ist, fehlt die rechtliche Grundlage für die Erhöhungen", erläuterte ein Sprecher des Verbandes. In diesem Fall könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher die aufgrund der Klausel erhöhten Preise zurückfordern.

Alle drei bisher beklagten Versorger haben dem vzbv zufolge ihre Fernwärmepreise in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Fernwärmekundinnen und -kunden können nicht – wie etwa solche, die mit Erdgas heizen – den Anbieter wechseln, wenn ihnen die Preise zu hoch erscheinen. In einem Fernwärmenetz gibt es in aller Regel nur einen Versorger.

Sieben Verfahren beim Bundeskartellamt

Auch das Bundeskartellamt beschäftigt sich mit den Preisanpassungsklauseln mehrerer Fernwärmeanbieter in Deutschland. Ende 2023 eröffneten die Wettbewerbshüterinnen und -hüter nach eigenen Angaben Verfahren gegen sieben Stadtwerke und Fernwärmeversorger in Deutschland wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von 2021 bis 2023. Auch dort geht es um Preisanpassungsklauseln in insgesamt neun Fernwärmenetzen.

Im Frühjahr 2025 teilte das Kartellamt auf seiner Internetseite mit, dass sich bei zunächst vier dieser Netze der Anfangsverdacht erhärtet habe und zuungunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rechtswidrige Preisanpassungsklauseln verwendet worden seien. Die Verfahren zu allen neun Netzen liefen weiter. Um welche Unternehmen es sich handelt, gab das Kartellamt nicht bekannt.

Redaktion beck-aktuell, bw, 1. Dezember 2025 (dpa).

Mehr zum Thema