Aus Verbrauchersicht bedürfe der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch wichtige Änderungen und Präzisierungen, so Thomas Moormann, dem Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv.
Um den Schutz zu gewährleisten, müsse der Zugang zu Gesundheitsdaten ausschließlich gemeinwohlorientierten Nutzungszwecken vorbehalten bleiben und an strenge Bedingungen geknüpft werden. Dafür brauche es aber klare und eindeutige gesetzliche Regelungen. Der derzeitige Referentenentwurf würde hingegen die Datenverarbeitung allen erdenklichen Akteuren zu beinahe jedem Zweck erlauben, meint der vzbv-Experte.
vzbv: Individuelle Ansprache nur als "Opt-in"
Wenn Krankenkassen Gesundheitsdaten in erweitertem Umfang verarbeiten und für die individuelle Versichertenansprache nutzten, sei das hochriskant, warnt Moormann. So stünde ein erweiterter Datenzugang im Konflikt zur Kostenträger-Rolle der Krankenkassen und würde eine missbräuchliche Nutzung der Sozialdaten erleichtern, etwa um Risikoselektionen vorzunehmen. Das bedeute, dass die Krankenkassen bessere Möglichkeiten hätten, besonders kostenintensive Patientinnen und Patienten aus den Datensätzen herauszufiltern, um sie zu einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse zu bewegen, erläutert Moormann.
Es sei fraglich, ob die Krankenkassen individuelle Krankheitsrisiken ihrer Versicherten hinreichend zuverlässig einschätzen könnten, um die betroffenen Versicherten anschließend zu kontaktieren. Die Erlaubnis zur individuellen Ansprache sollte allenfalls auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung der Versicherten (Opt-in) zulässig sein, verbunden mit der Pflicht zur neutralen Information über Chancen und Risiken der Datenverarbeitung und Information, fordert der vzbv-Experte.