LG München I: Schadenersatzansprüche gegen Hannover Leasing wegen zu hoher Zinsprognosen im Emissionsprospekt

Anlegern, die ab Juni 2007 eine Beteiligung an der Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co. KG aufgrund der Angaben im Verkaufsprospekt gezeichnet haben, steht nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 03.04.2017 Schadensersatz wegen zu hoher Zinsprognosen (Az.: 28 O 2272/16) zu. Betroffene müssen sich mit der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche jedoch beeilen, weil diese zehn Jahre nach Vertragsschluss verjähren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg am 07.06.2017 hin.

Emissionsprospekt fehlerhaft

Weil im Emissionsprospekt des Finanzprodukts mit einer überdurchschnittlichen Verzinsung für die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen geworben wurde, in die der Fonds investiert, haben die Münchner Richter diesen als fehlerhaft eingestuft, wie die Verbraucherzentrale weiter mitteilte. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass der Prognose zur Entwicklung der Zertifikate deutlich zu hohe Zinssätze zugrunde gelegt wurden.

Zinsversprechen zu hoch eingestuft

So habe die maßgebliche Rating-Agentur für das Jahr 2007 lediglich eine Verzinsung von 4,24 Prozent als Branchendurchschnitt ermittelt, während die Fondsgesellschaft sechs und sieben Prozent im Prospekt angegeben hatte, erläuterte die Verbraucherzentrale. Das Landgericht München I sei daher zu dem Schluss gekommen, dass die zukünftige Wertentwicklung der Beteiligung im Prospekt zu positiv dargestellt worden sei. Die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH sei demnach gegenüber Anlegern verpflichtet, vollen Schadensersatz gegen Rückübertragung der Beteiligung zu leisten.

Anleger müssen schnell reagieren und klagen

Der geschlossene Fonds, der in gebrauchte Lebensversicherungen investiert, die in Zertifikaten gebündelt gestaffelt auslaufen, wurde als "sicherheitsorientiert", "steueroptimiert", "renditemaximiert" und als "das beste konservative Produkt 2007" beworben. Doch nun würden Anleger wohl einen Teil ihres Geldes verlieren, wie die Verbraucherzentrale erklärte. Sie rät Verbrauchern, sich unabhängige Hilfe zu holen und die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung mit anwaltlicher Unterstützung auf Schadensersatz zu verklagen. Die Chancen stünden gut, so Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg.

LG München I, Urteil vom 03.04.2017 - 28 O 2272/16

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2017.

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