Energiewende und Stromnetzausbau im Blick
Ziel des Gesetzentwurf sei es, so das Justizministerium, die Verfahrensdauer für Vorhaben über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Unter Wahrung der Rechte der Beteiligten sollen entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können. Dies sei sowohl angesichts der angestrebten Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, einschließlich des erforderlichen Ausbaus der Stromnetze, als auch im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau und die erforderliche Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur dringlich. Gleichzeitig könnten durch eine Verfahrensbeschleunigung die Ziele für nachhaltige Entwicklung innerhalb der dafür verbleibenden Zeit erreicht werden. Denn hierfür sei eine schnelle Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung und eine Anpassung der Infrastruktur unerlässlich.
Einführung eines Vorrang- und Beschleunigungsgebots
Konkret soll ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot in die Verwaltungsprozessordnung eingeführt werden, durch das eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Verfahren gewährleistet wird. Im Rahmen eines Erörterungstermins in einem frühen Verfahrensstadium sollten zum einen die Möglichkeiten einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits ausgelotet werden, zum anderen soll - wenn es nicht zu einer solchen Beilegung kommt - ein Verfahrensplan festgelegt werden, mit dem das weitere Verfahren strukturiert wird.
Verfahrensstraffung durch Begrenzung des Prozessstoffes
Durch eine Verschärfung der innerprozessualen Präklusion soll zudem der Prozessstoff begrenzt und das Verfahren damit gestrafft werden. Modifikationen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sollten zudem dazu beitragen, dass schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden kann. Daneben soll die Spezialisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der infrastrukturrelevanten Verfahren weiter gefördert werden. Zudem würden energiewirtschaftliche Fachgesetze punktuell geändert, um auch insofern verwaltungsgerichtliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.