Das Oberlandesgericht Köln hat die Volkswagen AG und die Audi AG hinsichtlich eines manipulierten VW Touareg gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz verurteilt. Sowohl die Entwicklung und Herstellung des verbauten Motors durch die Audi AG als auch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs durch VW hätten sich als sittenwidrig erwiesen, so das OLG. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln vom April 2020. Über den Fall berichtete die Hahn Rechtsanwälte PartG mbB.
Kenntnis von Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtung
Bei der im Fahrzeug enthaltenen Aufwärmstrategie handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, habe das OLG entschieden. Dies habe auch das Kraftfahrt-Bundesamt so gesehen und das Modell deshalb verpflichtend zurückgerufen. Nach dem unbestrittenen Vortrag des Klägers sei laut OLG davon auszugehen, dass die Vorstände der verurteilten Unternehmen Kenntnis von der Verwendung der Abgasmanipulationssoftware hatten. Deshalb hafte sowohl der Motorenhersteller, die Audi AG, als auch der Fahrzeughersteller, die Volkswagen AG, für den entstandenen Schaden. Die Klägerin habe somit gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz, so die Kanzlei Hahn.
Folge: Rückabwicklung des Kaufvertrags
Die Klägerin könne damit gegen Rückgabe des Touaregs ihre Anzahlung sowie alle bisher geleisteten Raten zurückfordern. Von den noch fälligen Verbindlichkeiten aus dem zur Finanzierung des Fahrzeugs abgeschlossenen Darlehensvertrag werde sie zudem freigestellt. Für die bisher mit dem Wagen gefahrenen Kilometer müsse sie sich aber eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, habe das OLG klargestellt. Es sei dabei von einer maximalen Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern ausgegangen.
Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2021.
Aus der Datenbank beck-online
Syrbe, Die zivilgerichtliche Aufarbeitung des VW-Diesel-Abgasskandals – ein Zwischenstand, NZV 2021, 225
Ring, Abgasskandal und kein Ende – Zur rechtlichen Bewertung von "Thermofenstern", SVR 2021, 121
LG Ingolstadt, Haftung der Audi AG für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im "Dieselskandal", BeckRS 2020, 3485
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