VW-Übernahmeschlacht: Musterverfahren vor dem OLG Celle beginnt

Am 12.10.2017 beginnt das Musterverfahren gegen die Porsche Holding und die Volkswagen AG nach der geplatzten VW-Übernahme durch Porsche vor neun Jahren. Dies hat das Oberlandesgericht Celle bekanntgegeben. Anleger machen unter anderem gelten, durch irreführende Presseerklärungen während der Übernahmeschlacht geschädigt worden zu sein.

Hintergrund: Übernahmeschlacht um VW

Hintergrund der Klagen ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor etwa neun Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und schließlich versucht, den wesentlich größeren Konzern aus Wolfsburg komplett zu schlucken. Am Ende hielt die Holding zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke Porsche an VW abgeben. Porsche wurde so zu einer weiteren Marke im Volkswagen-Konzern.

Kläger machen Schadenersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen geltend

Der missglückte Übernahmeversuch führte zu heftigen Kursturbulenzen. Dies kostete einige Anleger viel Geld. Diese sehen sich rückblickend fehlinformiert. Dabei geht es nach Gerichtsangaben beispielsweise um irreführende Presseerklärungen, etwa eine Mitteilung der Porsche Holding vom 10.03.2008, mit der Medienberichte zurückgewiesen worden seien, wonach das Unternehmen seinen Anteil an VW auf 75% aufzustocken beabsichtige.

Porsche SE hält Klagen für unbegründet

Als Musterkläger bestimmte das OLG die ARFB Anlegerschutz UG. Es handelt sich beim Musterkläger um eine Gesellschaft, in der die Klagen verschiedener Investoren gebündelt sind. Die Porsche SE hält die Klagen früheren Angaben zufolge für unbegründet. Für das Musterverfahren sind zunächst zehn Verhandlungstermine angesetzt. Die Verhandlung wurde ans Landgericht Hannover verlegt – insgesamt wurden die Feststellungsziele von 42 Klägern im Musterverfahren gebündelt.

Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2017 (dpa).

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