Im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal liegt ein Streit um möglichen Schadensersatz für Anleger der VW-Dachgesellschaft Porsche SE wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Publizitätspflichten erst einmal auf Eis. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 29.10.2019 zwei Berufungsverfahren ausgesetzt, um zunächst den Ausgang der Musterverfahren in Braunschweig und Stuttgart abzuwarten (Az.: 1 U 204/18 und 1 U 205/18).
LG sprach Investmentfonds Schadensersatz zu
In den Musterverfahren wird derzeit geklärt, ob der VW-Konzern und die Holding Porsche SE (PSE) ihre Aktionäre zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert haben. Die PSE war vor rund einem Jahr vom Landgericht Stuttgart dazu verurteilt worden, zwei Investmentfonds zusammen rund 47 Millionen Euro zu zahlen (Az.: 22 O 101/16, WM 2019, 463, 22 O 348/16). Das Unternehmen ging in Berufung, weil es die Klagen für unbegründet hält. Die Kläger legten ebenfalls Rechtsmittel ein, weil sie mehr Geld wollen.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.10.2019 - 1 U 204/18
Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
LG Stuttgart, Schadenersatz der Porsche SE wegen verspäteter Information über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen durch VW, WM 2019, 463 (Vorinstanz zu 22 O 101/16)
Bendig, Der Abgasskandal und seine rechtlichen Folgen, ZFS 2017, 8
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