Vergleichsangebote können bis 20.04.2020 angenommen werden
Am Vormittag des 20.03.2020 ließ sich die aktuelle Version der Seite zunächst nicht öffnen. "Durch die vielen Zugriffe sind die Server in die Knie gegangen", erklärte das Unternehmen und bat die Kunden um Geduld. Die Verbraucher können bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob sie die
individuellen Angebote annehmen wollen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.
Erste Entschädigungen ab dem 05.05.2020
Erste Entschädigungen aus dem mühsam errungenen außergerichtlichen Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sollen vom 05.05.2020 an fließen. Beide Parteien gehen von rund 260.000 Berechtigten aus. Je nach Modell und Alter des Dieselautos will Volkswagen zwischen 1.350 und 6.257 Euro zahlen. Die mögliche Gesamt-Entschädigungssumme beziffert der vzbv auf 830 Millionen Euro.
Streitfälle durch Ombudsstelle zu klären
Streitfälle soll Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klären. Sie soll mit dem früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem ehemaligen Versicherungsombudsmann Günther Hirsch eine Ombudsstelle leiten. An diese können sich Dieselfahrer wenden, deren Fälle sich nicht über das eingerichtete Service-Center klären lassen.
BGH will Anfang Mai 2020 Abgasfall verhandeln
Am 05.05.2020 verhandelt der Bundesgerichtshof eine Einzelklage. Dabei könnte sich das Gericht dazu äußern, ob es Schadenersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält.