VW-Aufsichtsrat prüft weiter Schadenersatzansprüche gegen Winterkorn

Der VW-Aufsichtsrat prüft in der Abgasaffäre weiterhin Schadenersatzansprüche auch gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. "Die Prüfung dauert seit längerer Zeit an und wird unabhängig von behördlichen Verfahren durchgeführt", sagte Aufsichtsratssprecher Michael Brendel am 05.05.2018 auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dies habe der Aufsichtsrat bereits mehrfach erklärt. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. "Dementsprechend gibt es keine Vorfestlegungen, und es wurden auch noch keine Entscheidungen getroffen."

Unternehmenswohl entscheidend

Brendel betonte: "Bei dieser Frage orientiert sich der Aufsichtsrat einzig und allein am Unternehmenswohl." Der Aufsichtsrat prüfe mögliche Ansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsmitglieder "vorbehaltlos und ohne Ansehen der Person". Brendel reagierte auf einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", der Aufsichtsrat prüfe, Winterkorn für die Milliardenschäden durch den Dieselskandal haftbar zu machen. Winterkorn drohe der Ruin. Sein Vermögen könnte im Extremfall komplett weg sein. 

Vorstandsmitglieder gesetzlich zu Schadenersatz verpflichtet

Der damalige VW-Chef war im September 2015 von seinem Amt zurückgetreten, kurz nachdem US-Behörden Manipulationen bei Dieselautos aufgedeckt hatten. Seitdem sind mögliche Schadenersatzansprüche gegen hochrangige Manager ein Thema für den Aufsichtsrat. Solche Ansprüche zu prüfen, ist eine gesetzliche Pflicht: Nach dem Aktiengesetz (§ 93 AktG) sind Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Winterkorn bestreitet eigenes Fehlverhalten

Volkswagen hatte nur mit einer "defeat device" genannten Software die Schadstoff-Grenzwerte bei Tests eingehalten. In den USA waren rund 600.000 Fahrzeuge aus dem Konzern betroffen. In Deutschland ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für 2,4 Millionen Wagen Rückrufe an. Winterkorn hatte betont, sich "keines Fehlverhaltens" bewusst zu sein. Auf Konzernebene hatte VW bereits ein Schuldgeständnis gegenüber den US-Behörden abgegeben und hohe Strafen zahlen müssen. Für Vergleiche in Nordamerika wurden über 25 Milliarden Euro verbucht. In Europa wollen Anwälte ebenfalls Schadenersatz erstreiten, in Deutschland auch mit Hilfe eines gerade diskutierten Gesetzes für Musterklagen.

US-Haftbefehl gegen Winterkorn unter anderem wegen Betrugs

Die amerikanische Justiz will den früheren Top-Manager nun wegen Betrugs im Abgasskandal zur Rechenschaft ziehen. Ihm wird außerdem Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und zur Täuschung der Behörden vorgeworfen. Nach Auskunft einer Justizsprecherin erging Haftbefehl gegen Winterkorn. In Deutschland ermittelt derweil die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter anderem wegen Betrugsverdachts weiter gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden.

Winterkorn will vorab nichts von Manipulationen gewusst haben

Die US-Ermittler gehen davon aus, dass Winterkorn im Mai 2014 und Juli 2015 über die Manipulationen informiert wurde. Er habe dann mit anderen Führungskräften entschieden, die Praxis fortzusetzen. Der Manager hatte dagegen betont, vor dem Bekanntwerden der Affäre um weltweit rund elf Millionen Autos mit falschen Abgasdaten in der Öffentlichkeit im September 2015 nichts von illegalem Tun gewusst zu haben.

Braunschweiger Oberstaatsanwalt stellt baldige Akteneinsicht in Aussicht

Nach früheren Angaben des Braunschweiger Oberstaatsanwalts Klaus Ziehe könnten Verteidiger zu den deutschen Ermittlungen bald Akteneinsicht bekommen. "Wenn man sich die Ermittlungen, die im Dieselverfahren Vorgänge bei VW aus etwa zwölf Jahren aufklären sollen, als Marathonlauf vorstellt, beginnt damit quasi die Runde im Stadion mit Sicht auf die Ziellinie", sagte Ziehe der "FAS".

Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2018 (dpa).