Voßkuhle begründete dies gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auch damit, dass Verfassungsgerichte gegenwärtig weltweit unter Druck geraten, wenn sie Machthaber beim Umbau demokratischer Systeme bremsen. Daher solle man auch in Deutschland erwägen, das Verfassungsgericht zusätzlich abzusichern. Einige Regelungen für das Gericht könnte man derzeit mit einer einfachen Mehrheit ändern. Ein besserer Schutz sei vor allem wichtig, um den Zugriff durch Populisten und Demokratiefeinde zu verhindern.
Voßkuhles Amtsvorgänger Papier sieht deshalb die Gefahr einer grundlegenden Veränderung des Gerichtes. Er warnt gegenüber dem RND: "Eine einfache Mehrheit könnte das Gericht mit eigenen Leuten nach Änderung des Gesetzes fluten, könnte es weitgehend politisieren. Schon deshalb ist es dringend nötig, die Institution des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz weiter abzusichern."
Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien gibt es bereits Gespräche zwischen der Ampel-Koalition und der CDU/CSU über einen besseren Schutz des BVerfG. Unter anderem wird diskutiert, Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichterinnen und -richtern nicht nur einfachgesetzlich, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Dadurch könnte man verhindern, dass ungewollte Richterinnen oder Richter nach einem Regierungswechsel durch eine einfache Gesetzesänderung relativ einfach aus dem Amt entfernt werden können.
Für die diskutierten Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig. Die Ampel-Koalition benötigt demnach die Unterstützung der Union.