Voßkuhle bedauert Scheitern einer Reform des Wahlrechts

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bedauert, dass es den Parteien nicht gelungen ist, vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 das Wahlrecht zu reformieren. Ein 700 Abgeordnete umfassender Bundestag könne weder im Interesse der Parteien noch der Bürger sein, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Überhang- und Ausgleichmandate könnten Parlament stark anwachsen lassen

"Schon die praktische Frage, wo die zusätzlichen 100 Abgeordneten mit ihren Mitarbeitern unterkommen können, ist nicht trivial", so Voßkuhle. Daher hätte er sich "gefreut, wenn man sich vor der anstehenden Bundestagswahl auf neue Regeln verständigt hätte". Die Bundestagsfraktionen hatten sich in langwierigen Verhandlungen nicht auf einen Kompromiss verständigen können. Nun wird befürchtet, dass der Bundestag nach der Wahl im September 2017 erheblich größer werden könnte. Der Bundestag zählt mindestens 598 Abgeordnete, die je zur Hälfte in den Wahlkreisen direkt gewählt werden und über die Landeslisten der Parteien einziehen. Bei der Wahl 2013 wuchs das Parlament durch Überhang- und Ausgleichmandate auf 631 Abgeordnete an.

Redaktion beck-aktuell, 27. März 2017 (dpa).