Gesamtstaatliche Verantwortung für Schutz nationaler Minderheiten unterstreichen
Folgende Klausel soll Eingang in Art. 3 GG finden: "Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind." Die Aufnahme einer solchen Formulierung unterstreiche die gesamtstaatliche Verantwortung Deutschlands für den Schutz nationaler Minderheiten, sagte Günther.
Signal für Unterstützung deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa
Nach Ansicht des CDU-Politikers kann dies auch ein starkes Signal der Unterstützung für deutschsprachige Minderheiten in Osteuropa setzen. "Gerade gegenüber den Ländern, in denen heute deutsche Minderheiten leben, wäre eine Aufnahme im Grundgesetz ein deutliches Zeichen für die Glaubwürdigkeit deutscher Minderheitenpolitik." Es gehe nicht um individuelle Rechte für die Angehörigen der anerkannten autochthonen Minderheiten und Volksgruppen. "Vielmehr handelt es sich um den Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der traditionell hier beheimateten nationalen Minderheiten und Volksgruppen."