Vorsitzender Richter am BSG Wolfgang Spellbrink tritt in den Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Wolfgang Spellbrink tritt mit Ablauf des 31.08.2021 in den Ruhestand. Er kann auf eine langjährige prägende Tätigkeit beim Bundessozialgericht zurückblicken und trat durch zahlreiche Veröffentlichungen insbesondere zu Themen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs sowie der juristischen Einordnung psychischer Erkrankungen hervor.

Langjährige Zugehörigkeit zum BSG

Der aus Oberfranken stammende Richter war seit März 1998 Richter am Bundessozialgericht. Anfangs war er im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende tätig, von Juli 2007 bis Ende 2010 übernahm er den stellvertretenden Vorsitz in dem für Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senat. Ab Januar 2011 war er stellvertretender Vorsitzender des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats und wurde im August 2016 dessen Vorsitzender. Er gehörte von 2003 bis 2014 dem Präsidium und von Juli 2006 bis Juni 2010 dem Präsidialrat des Bundessozialgerichts an und war viele Jahre Fachreferent für die Bibliothek des Bundessozialgerichts. Er hat den Masterstudiengang "Sozialrecht und Sozialwirtschaft" der Universität Kassel und der Hochschule Fulda mitentwickelt. Im Februar 2010 wurde ihm durch die Universität Kassel eine Honorarprofessur verliehen.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2021.

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