Vorsitzender Richter am BSG Peter Becker in den Ruhestand getreten

Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Peter Becker ist mit Erreichen der Altersgrenze am 30.06.2021 in den Ruhestand getreten. Gleichzeitig bekam das BSG mit Wirkung zum 01.07.2021 mit Benjamin Schmidt einen neuen Richter. Das Präsidium des BSG hat Schmidt dem 4./11. Senat (Grundsicherung für Arbeitsuchende und Arbeitslosenversicherung) zugeteilt.

Vita Becker

Der 1955 geborene Peter Becker studierte er ab 1976 in Gießen Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften. Im Anschluss an Referendariat und Zweites Juristisches Staatsexamen im Jahr 1984 war er als Richter in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit tätig. 1990 wurde er zum Richter am Hessischen Landessozialgericht und nach einer zwischenzeitlichen Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz 1993 zum Direktor des Sozialgerichts Gießen ernannt. Mit Wirkung zum 01.02.2003 wurde Becker zum Richter am BSG ernannt und dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat zugewiesen. Zum 01.01.2011 wechselte er in den für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senat, dessen Vorsitzender er seit August 2016 ist. Zeitweise war Becker Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats des BSG. Honorarprofessor der Universität Kassel ist er seit 2012. Außerdem ist Becker durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen, insbesondere zu Themen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, dem Verwaltungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren, hervorgetreten. Nach seiner Pensionierung wird Becker in Kassel wohnen bleiben und sich seinen wissenschaftlichen Interessen, seinen Hobbies, insbesondere dem Fahrradfahren, und seinen drei Enkeln widmen.

Vita Schmidt

Benjamin Schmidt wurde 1974 geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo er 1999 das Erste und im Jahr 2001 das Zweite Juristische Staatsexamen ablegte. Von 2001 bis 2006 war Schmidt wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er auch bei zum Thema "Die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag" promovierte. 2006 nahm Schmidt seine Tätigkeit als Richter in der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit auf. Von 2013 bis 2015 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BSG abgeordnet, im Jahr 2017 an das Hessische LSG in Darmstadt. 2020 wurde Schmidt zum Richter am LSG ernannt. Schmidt ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist als Prüfer in der Staatlichen Pflichtfachprüfung beim Hessischen Justizprüfungsamt tätig; als Autor und Herausgeber befasst er sich Schmidt insbesondere mit dem Arbeitsförderungsrecht und dem Prozessrecht und zudem mit dem SGB XIV.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juli 2021.