Richterliche Laufbahn
Der 1956 geborene Wenner trat 1985 in den richterlichen Dienst der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Stationen am Sozialgericht Dortmund, einer Abordnung an das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wurde er 1992 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Im Juli 1995 folgte die Ernennung zum BSG-Richter. Im August 2008 übernahm er den Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats, dem er schon seit seiner Ernennung zum Richter am Bundessozialgericht angehört hatte. Von August 2014 bis August 2016 war er zusätzlich als Vorsitzender des für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zuständigen 3. Senat des Gerichts tätig.