Vorsitzender BGH-Richter Thomas Fischer in den Ruhestand getreten

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer ist zum 30.04.2017 in den Ruhestand getreten. Während seiner fast siebzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Fischer die Rechtsprechung im Zweiten Strafsenat maßgeblich geprägt.

Juristischer Werdegang

Thomas Fischer wurde am 29.04.1953 in Werdohl geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er mit Beginn des Jahres 1988 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach Tätigkeiten bei dem Landgericht Ansbach sowie den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg in Bayern wurde er am 01.01.1991 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Würzburg ernannt und zugleich für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 1993 ging er als Richter an das Landgericht Leipzig, wo am 01.01.1994 seine Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht erfolgte. Mit Wirkung vom 12.02.1996 wechselte er unter Ernennung zum Ministerialrat als Referatsleiter in das Sächsische Staatsministerium der Justiz.

Im Jahr 2000 zum BGH-Richter ernannt

Am 01.07.2000 wurde Thomas Fischer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehört er dem Zweiten Strafsenat an, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln - bis einschließlich 2013 auch Koblenz - zuständig ist bzw. war. Von Januar 2003 bis Mai 2005 war er zugleich als Ermittlungsrichter eingesetzt. Am 25.06.2013 erfolgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, mit Wirkung zum 01.07.2013 wurde ihm die Leitung des Zweiten Strafsenats übertragen. Ferner ist Fischer für den Zweiten Strafsenat seit Oktober 2009 in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Darüber hinaus war er für das Dienstgericht des Bundes und den Zweiten Strafsenat Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2017.

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