Vorsitzender BGH-Richter Rolf Raum im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Rolf Raum ist gestern in den Ruhestand getreten. Während seiner annährend dreiundzwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Raum die Rechtsprechung insbesondere des I. und V. Strafsenats in Steuerstrafsachen sowie des Kartellsenats maßgeblich geprägt.

Raums Wirken am BGH

Im September 1999 wurde Raum zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte bis Ende Juni 2013 dem V. Strafsenat in Leipzig an, für den er seit Januar 2007 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit August 2008 in den Großen Senat für Strafsachen entsandt war. Seit Januar 2011 war er der stellvertretende Vorsitzende des V. Strafsenats. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof übernahm Raum im Juli 2013 den Vorsitz im unter anderem für alle Revisionen in Steuerstrafsachen zuständigen I. Strafsenat und wurde für diesen Senat in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. In der Zeit von Oktober 2001 bis August 2019 gehörte er zudem dem Kartellsenat an, für den er ab Januar 2007 ebenfalls in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt war. Von August 2008 bis Juli 2013 war er darüber hinaus stellvertretender Vorsitzender im Senat für Wirtschaftsprüfersachen und im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Im Januar 2020 übernahm Raum den Vorsitz in diesen beiden Senaten. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war er von Juli 2006 bis Juli 2010 stellvertretendes Mitglied im Präsidialrat des Bundesgerichtshofs.

Miriam Montag, 1. Juli 2022.