Vorsitzender BFH-Richter Michael Wendt tritt in den Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Michael Wendt tritt Ende August 2021 in den Ruhestand. Seit 1996 gehört er dem Vierten Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts an, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Besteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieben von Personengesellschaften befasst. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof übernahm er im Jahr 2010 auch den Vorsitz dieses Senats.

Zuerst Ausbildung, dann Studium

Der gebürtige Münsteraner begann seine berufliche Laufbahn zunächst mit einer Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und studierte im Anschluss daran Rechtswissenschaften an der Universität in Münster. 1987 begann er seine Laufbahn als Richter am Finanzgericht Münster. 1991 wurde er an das Justizministerium des Landes Brandenburg abgeordnet. Dort war er zunächst als Pressesprecher und später als Leiter des Ministerbüros tätig. 1995 wechselte er als Vorsitzender Richter an das Finanzgericht des Landes Brandenburg, 1996 kam der zum BFH. Als dienstältester Senatsvorsitzender leitete er seit dem 01.11.2020 bis zum Eintritt in den Ruhestand das Gericht, da in diesem Zeitraum weder ein Vizepräsident noch ein Präsident bestellt war.

Engagement in zahlreichen Funktionen

Michael Wendt hat in den 25 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit die Rechtsprechung deutlich geprägt und einen wichtigen Beitrag zur Rechtsentwicklung geleistet. Neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit hat er sich in zahlreichen Funktionen im Bundesfinanzhof engagiert. So verantwortete er von 2006 bis 2011 als Pressesprecher die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesfinanzhofs. Zwischen Juli 2018 und April 2019 nahm er vertretungsweise die Aufgaben des ständigen Vertreters des Präsidenten wahr. Der steuerlichen Fachwelt ist Michael Wendt als Mitherausgeber von Standardkommentaren zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz sowie zum Gewerbesteuergesetz und außerdem durch zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Vorträge auf wissenschaftlichen Fachveranstaltungen bekannt. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und seit vielen Jahren Vorstandsmitglied der Münchner Steuerfachtagung e.V.. Zudem nahm er Lehrtätigkeiten an Universitäten in München und Münster wahr.

Stefan Schneider übernimmt bis auf Weiteres die Leitung des Gerichts

Nach Wendts Ausscheiden wird bis auf Weiteres Stefan Schneider als nun dienstältester Vorsitzender Richter die Leitung des Gerichts übernehmen. Zwar sei der ehemalige Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Hans-Josef Thesling, für das höchste Amt am Bundesfinanzhof vorgesehen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. "Es zeichnet sich bislang aber nicht ab, wann die Urkunde dazu übergeben wird." Um die Besetzung des Präsidentenamts und des Stellvertreter-Postens hatte es zuletzt Streit zwischen dem Richterbund und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegeben. Beim Bayerischen Verwaltungsgericht München sind nach Angaben einer Sprecherin derzeit vier Verfahren im Streit um die Besetzung der Vizepräsidentenstelle anhängig. Ein Entscheidungstermin könne noch nicht genannt werden.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2021 (ergänzt durch Material der dpa).