Vorsitzende BGH-Richter Milger und Meier-Beck im Ruhestand

Mit Karin Milger und Peter Meier-Beck treten mit Ablauf des heutigen Tages zwei Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof in den Ruhestand. Milger war seit 2006 Richterin am BGH. Sie gehörte seither dem VIII. Zivilsenat an, der insbesondere für das Kauf- und Wohnraummietrecht zuständig ist und dessen Rechtsprechung sie während ihrer über 15-jährigen Zugehörigkeit maßgeblich geprägt hat. Meier-Beck hat in seiner über 21-jährigen Gerichtszugehörigkeit die Rechtsprechung des X. und des XIII. Zivilsenats sowie des Kartellsenats maßgeblich geprägt.

Milger zunächst Richterin in Niedersachsen

Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Milger im April 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Im Februar 1989 wurde sie beim Amtsgericht Wilhelmshaven zur Richterin am Amtsgericht ernannt und von dort ab Januar 1995 an das Niedersächsische Justizministerium und das Oberlandesgericht Oldenburg abgeordnet. Dort erfolgte im Dezember 1996 ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht. Im November 2001 wurde ihr beim Landgericht Oldenburg das Amt der Vizepräsidentin des Landgerichts übertragen.

Seit 2006 als Richterin am BGH tätig

Am 01.08.2006 wurde Milger zur Richterin am BGH ernannt und gehörte seither dem insbesondere für das Kauf- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat an. Seit 2011 war sie für den Senat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Mit ihrer Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am BGH am 01.07.2014 übernahm sie den Vorsitz des VIII. Zivilsenats und vertrat ihn seitdem auch im Großen Senat für Zivilsachen des BGH. Neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit hatte Milger in der Zeit von April 2008 bis April 2012 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten inne und nahm seit Juni 2008 zudem stellvertretend die Aufgabe der Pressesprecherin des BGH wahr. Im Juli 2012 wurde sie zur Beauftragten für die Vorbereitung der Wahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beim BGH bestellt.

Meier-Beck zunächst in Düsseldorf als Richter tätig

Meier-Beck wurde am 19.12.1955 in Düsseldorf geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Dezember 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im August 1987 wurde er beim LG Düsseldorf zum Richter am LG und im November 1991 beim OLG Düsseldorf zum Richter am OLG ernannt. Von dort wechselte er im September 1993 als Vorsitzender Richter am LG an das LG Düsseldorf.

Mitte 2000 zum Richter am BGH ernannt

Mit Wirkung vom 01.07.2000 wurde Meier-Beck zum Richter am BGH ernannt und gehörte zunächst bis Ende 2008 dem vornehmlich mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befassten und darüber hinaus für Personenbeförderungs- und Reisevertragsrecht sowie Schenkungs- und Vergaberecht zuständigen X. Zivilsenat an. In der Zeit vom 01.01.2009 bis zum 05.09.2010 leitete er den vorübergehend wegen Überlastung des X. Zivilsenats als Hilfsspruchkörper eingerichteten Xa-Zivilsenat, bevor er mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am BGH am 06.09.2010 den Vorsitz im X. Zivilsenat übernahm. Seit 2002 ist er zudem Mitglied des Kartellsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er in der Zeit vom 01.10.2009 bis 31.08.2019 war. Mit Errichtung des XIII. Zivilsenats zum 01.09.2019 übernahm Meier-Beck sowohl die Leitung dieses Senats als auch die Leitung des weitgehend personenidentisch besetzten Kartellsenats. Im Großen Senat für Zivilsachen vertrat er seit 2009 zunächst den Xa-Zivilsenat (Hilfssenat), dann den X. Zivilsenat und zuletzt den XIII. Zivilsenat. Für den Kartellsenat war er seit 2006 zunächst als stellvertretendes Mitglied und später als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit Oktober 2009 auch in den Großen Senat des BGH entsandt. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war er Mitglied des Präsidiums sowie stellvertretendes Mitglied des Präsidialrats.

Redaktion beck-aktuell, 30. September 2021.