Vorschläge für Richterwahlausschüsse vorgelegt

Die Bundestagsfraktionen haben ihre Vorschläge für die Richterwahlausschüsse vorgelegt. Die namentlichen Vorschläge für die Wahl des Ausschusses für die vom Parlament zu wählenden Richter des Bundesverfassungsgerichts und die Vorschläge für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes wurden in Bundestags-Drucksachen veröffentlicht.

Wahlausschuss schlägt zu berufende BVerfG-Richter vor

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses, der zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt wird, durch das Plenum gewählt. Seine zwölf Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt. Die CDU/CSU-Fraktion stellte in der 18. Wahlperiode sechs Abgeordnete, die SPD-Fraktion vier, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten.

Wahlausschuss entscheidet über Besetzung der Richterposten bei den Bundesgerichten

Der Richterwahlausschuss, der zusammen mit dem jeweils zuständigen Bundesministerium über die Besetzung der Richterposten beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht entscheidet, setzt sich je zur Hälfte aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Landesministern und aus vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Der Ausschuss hatte in der vergangenen Legislaturperiode 32 Mitglieder: 16 Landesminister und 16 vom Bundestag berufene Mitglieder. Letztere müssen nicht Abgeordnete des Bundestages sein.

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2018.

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