Paradigmenwechsel in Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Anschließend müssen die EU-Staaten und das Europaparlament die Einigung noch billigen. Die Verhandlungsführerin das Parlaments, Birgit Sippel (SPD), sprach von einem Paradigmenwechsel in der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz: "Erstmals werden nationale Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, Diensteanbieter in anderen EU-Mitgliedstaaten direkt zur Herausgabe oder Sicherung elektronischer Beweismittel aufzufordern, mit klaren Fristen und EU-weit einheitlichen Regeln."
Bislang lange Wartezeiten bei Herausgabe der Daten
Bislang müssen Ermittler oft lange auf die Herausgabe der Daten warten. In der Zwischenzeit werden wichtige Beweise oft gelöscht. Das Parlament setzte in den Verhandlungen durch, dass bei Anordnungen zu besonders sensiblen Daten wie Verkehrsdaten künftig auch das Land, in dem der Dienst sitzt, über die Anordnung informiert werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass die gesuchte Person nicht ausschließlich in dem Staat der Anordnung lebt und die Straftat nicht nur dort begangen wurde. Die informierte Behörde kann dann in bestimmten Fällen die Herausgabe der Daten verweigern – etwa dann, wenn es Bedenken mit Blick auf die Grundrechte in dem anfordernden Land gibt, wie Sippel mitteilte.
Deutsche Bedenken wurden berücksichtigt
Dieses Vorgehen geht auch auf deutsche Bedenken ein. Die damalige Bundesregierung hatte 2018 gegen die Position der EU-Staaten gestimmt, weil dadurch etwa polnische oder ungarische Ermittler ohne Einverständnis der deutschen Behörden bei der Telekom Informationen hätten abfragen können. "Wir wissen, die rechtsstaatlichen Prinzipien werden in der Europäischen Union nicht überall gleichermaßen gewahrt. (...) Wir halten deswegen das Vier-Augen-Prinzip für wichtig", sagte die damalige Justizminister Katarina Barley.
Diensteanbieter müssen Vertreter für Behördenanfragen benennen
Ein weiterer Teil der Einigung vom Dienstag sieht nach Angaben der französischen EU-Ratspräsidentschaft vor, dass die Diensteanbieter Vertreter benennen müssen, die für die Anfragen der Behörden zuständig sind.