Vor­erst keine wei­te­re Er­hö­hung der ÖPNV-Mit­tel

Die Bun­des­re­gie­rung lehnt eine wei­te­re Er­hö­hung der Re­gio­na­li­sie­rungs­mit­tel zur Un­ter­stüt­zung des öf­fent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs (ÖPNV) ab. Dies geht aus der Ge­gen­äu­ße­rung der Re­gie­rung auf die Stel­lung­nah­me des Bun­des­ra­tes zum Ent­wurf eines Fünf­ten Ge­set­zes zur Än­de­rung des Re­gio­na­li­sie­rungs­ge­set­zes (BT-Drs. 19/15622) her­vor, die als Un­ter­rich­tung vor­liegt (BT-Drs. 19/16402).

Bun­des­rat hält vor­ge­se­he­ne Er­hö­hung für un­zu­rei­chend

Die Län­der­kam­mer hatte deut­lich ge­macht, dass ihrer Auf­fas­sung nach die vor­ge­se­he­ne Er­hö­hung der Re­gio­na­li­sie­rungs­mit­tel bis zum Jahr 2031 nicht aus­reicht, um die not­wen­di­ge er­heb­li­che Er­wei­te­rung der An­ge­bo­te im ÖPNV für einen Um­stieg auf um­welt­freund­li­che öf­fent­li­che Ver­kehrs­mit­tel zu er­rei­chen. Sie müss­ten daher deut­lich stär­ker ge­stei­gert wer­den. Dem ent­geg­net die Bun­des­re­gie­rung: "An­ge­sichts der Höhe der noch nicht für Zwe­cke des ÖPNV ver­aus­gab­ten Re­gio­na­li­sie­rungs­mit­tel soll­te die wei­te­re Ent­wick­lung vor­erst ab­ge­war­tet wer­den, bevor wei­te­re Mit­tel­er­hö­hun­gen the­ma­ti­siert wer­den."

Bun­des­rat schlägt Be­gren­zung der Stei­ge­rung der Tras­sen- und Sta­ti­ons­ent­gel­te vor

Einen wei­te­ren Vor­schlag des Bun­des­ra­tes will die Re­gie­rung der Vor­la­ge zu­fol­ge "im wei­te­ren Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren prü­fen". Die Län­der wei­sen in ihrer Stel­lung­nah­me dar­auf hin, dass durch den im bis­he­ri­gen § 37 Abs. 2 Ei­sen­bahn­re­gu­lie­rungs­ge­setz fest­ge­leg­ten in­halt­li­chen Zu­sam­men­hang zwi­schen der ab­so­lu­ten Höhe der Re­gio­na­li­sie­rungs­mit­tel sowie der zu zah­len­den Tras­sen- und Sta­ti­ons­ent­gel­te die Er­hö­hung der Re­gio­na­li­sie­rungs­mit­tel den Län­dern nicht im vol­len Um­fang zur Er­rei­chung der Kli­ma­schutz­zie­le zur Ver­fü­gung ste­hen. Viel­mehr würde ihrer An­sicht nach ein Gro­ß­teil der Er­hö­hung der Re­gio­na­li­sie­rungs­mit­tel durch die gleich­zei­ti­ge Er­hö­hung der Tras­sen- und Sta­ti­ons­ent­gel­te mit­tel­bar zu­rück an den Bund flie­ßen. Vor­ge­schla­gen wird daher, die Stei­ge­rung der Tras­sen- und Sta­ti­ons­ent­gel­te auf den in § 5 Abs. 3 Re­gio­na­li­sie­rungs­ge­setz fest­ge­leg­ten Wert der Dy­na­mi­sie­rungs­ra­te von 1,8% zu be­gren­zen.

Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2020.

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