Der Bundesrat hat am 18.09.l2020 über Änderungen im Straßenverkehrsrecht debattiert – insbesondere über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom 20.04.2020, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug gesetzt ist. Zur Heilung des Formfehlers oder Änderungen an der StVO wird es jedoch vorerst nicht kommen. Entsprechende Vorschläge aus den Fachausschüssen fanden jeweils nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum.
Keine Mehrheit für Modifikation der Sanktionen
Verkehrs- und Innenausschuss hatten übereinstimmend empfohlen, die StVO-Novelle inklusive der ergänzten Eingangsformel noch einmal neu zu erlassen – und dabei die ursprünglich beschlossenen, derzeit aber nicht angewandten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts zu modifizieren: Fahrverbote sollten künftig nur bei Geschwindigkeitsverstößen an Gefahrstellen wie Autobahnbaustellen oder Schulen und Kindergärten sowie im Wiederholungsfall verhängt werden. Rasern sollten dafür aber höhere Bußgelder drohen. Dieser Vorschlag erhielt keine Mehrheit im Plenum.
Auch keine Zustimmung für Heilung nur des Formfehlers
Der Umweltausschuss hatte dafür plädiert, ausschließlich den Formfehler im Einleitungsteil der StVO-Novelle zu heilen, den Inhalt der damaligen Verordnung aber unverändert noch einmal neu zu erlassen. Auch diese Empfehlung fand in der Plenarsitzung nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Wann es zu einem weiteren Reparaturversuch kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die nächste Plenarsitzung findet am 09.10.2020 statt.
Zustimmung jedoch für Grundlage der Beratungen
Zustimmung fand allerdings die Grundlage der aktuellen Beratungen – eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zu den höchstzulässigen Abmessungen und Gesamtgewichten für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ihr stimmte der Bundesrat mit einigen fachlichen Änderungsmaßgaben zu. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.
Redaktion beck-aktuell, 21. September 2020.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 397/20) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesrates.
Gleiches gilt für die Empfehlungen der Ausschüsse hierzu (BR-Drs. 397/1/20) und den Beschluss des Bundesrates zu der Thematik (BR-Drs. 397/20/ (B)).
Aus der Datenbank beck-online
Koehl, Chaos um die StVO-Novelle, NJ 2020, 394
Ternig,
Die Neuerungen im Verkehrsrecht aufgrund der StVO-Novelle vom 28.4.2020, NZV 2020, 329