Fortführung der Steuerermäßigung würde Bundeshaushalt mit 3,3 Milliarden Euro belasten
Die SPD argumentierte, dass der derzeit geltende ermäßigte Steuersatz im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz 3 der Subventionen aufgeführt sei. Eine Fortführung könne also erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden. Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte einen generellen Stillstand in der Steuerpolitik und verwies auf Äußerungen des Bundeskanzlers, die Steuerermäßigung aus der Corona-Zeit beibehalten zu wollen. Aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hieß es, dass die hohen Ausgabenwünsche von CDU/CSU nicht zu deren Eintreten für die Schuldenbremse passten. Eine Fortführung der Steuerermäßigung würde den Bundeshaushalt mit 3,3 Milliarden Euro belasten. Zudem fordere die Union weitere haushaltswirksame Ausgaben. Zugleich habe sich die Situation in der Gastronomie deutlich verbessert, wie eine jüngste Umfrage des Branchenverbandes Degoha zeige. Die FDP-Fraktion mahnte eine generelle Reform des Umsatzsteuerrechts an mit dem Ziel größerer Einheitlichkeit. Unter Verweis auf die Haushaltslage erklärte die Fraktion, dass der Unionsantrag zur falschen Zeit komme.
AfD kritisiert uneinheitliches Umsatzsteuersystem
Auch die AfD-Fraktion kritisierte das uneinheitliche System der Umsatzsteuer und nannte als Beispiel, dass Mahlzeiten, die in Porzellangeschirr serviert würden, künftig wieder mit 19% besteuert würden, solche in Einwegmaterial aber mit 7%. Auch Die Linke ließ Sympathien für den Unionsantrag erkennen und warnte, dass eine Rückkehr zum erhöhten Mehrwertsteuersatz von Unternehmen genutzt werden könnte, die Preise noch weiter zu erhöhen. Sie verwies auf die Debatte über eine "Gierflation". Für die Gastronomie wären von Anfang an Direkthilfen besser gewesen als Steuerhilfen. Damit begründete die Fraktion ihre Enthaltung zu dem Antrag.