Bätzing: Assistierter Suizid darf nicht selbstverständlich werden
"Wir müssen als Gesellschaft darauf achten, dass keine Situation entsteht, in der ein älterer oder kranker Mensch oder ein Mensch in einer existenziellen Krise eher eine gute Infrastruktur der Suizidassistenz vorfindet als ausreichende und angemessene Rahmenbedingungen, um sich vertrauensvoll in Pflege zu begeben", sagte der Bischof am Sonntag. Die Neuregelung der Sterbehilfe müsse der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetze, forderte Bätzing. Notwendig sei ein umfassendes legislatives Schutzkonzept, das soweit wie möglich die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten versuche und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Zuwendung bewahre.
Bundestag will Donnerstag über Entwürfe abstimmen
Der Bundestag will die Sterbehilfe am kommenden Donnerstag neu regeln. Dem Parlament liegen dazu zwei verschiedene Anträge vor. Die Bundesärztekammer und medizinische Fachgesellschaften hatten vor einem übereilten Beschluss in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause gewarnt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich hingegen gegen ein Verschieben der vorgesehenen Parlamentsabstimmung zur Sterbehilfe gewandt. "Eine Verschiebung wird keine neuen Erkenntnisse für die Bundestagsabgeordneten bringen. Denn im Kern hat jedes Mitglied abzuwägen, ob die vorgesehenen Pflichtberatungen die Selbstbestimmung der Sterbewilligen schützen können", sagte Vorstand Eugen Brysch. Weiter sagte er, die vorliegenden Entwürfe gingen über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. "Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen. Deshalb ist ein klares Nein zu jedem der Anträge die einzige Chance, das ethische Dilemma nicht zu vergrößern." Eine Ablehnung bedeute keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung.