Abschaffung der Todesstrafe 1987
Es sollte aber noch sechs Jahre dauern, bis die Tötung eines Menschen als Strafmaßnahme auf deutschem Boden endgültig Geschichte war. Erst am 17.07.1987 traf der Staatsrat der DDR den Beschluss, die Todesstrafe abzuschaffen. "Im Vorfeld seines ersten Treffens mit Bundeskanzler Helmut Kohl im September in Bonn hat der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker die Entscheidung als Beleg für die humanistische Ausrichtung seines Regimes rechtzeitig herbeigeführt", beschrieb der frühere Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle für in der DDR begangenes Unrecht, Hans-Jürgen Grasemann, die mögliche Motivlage für den Beschluss. Ob der Staatsbesuch tatsächlich ausschlaggebend war, könne "absolut wohl nicht gesagt werden", urteilt dagegen der Historiker Jörn-Michael Goll von der Universität Leipzig. Fakt ist, dass die DDR-Volkskammer die Abschaffung der Todesstrafe am 18.12.1987 bestätigte und den erforderlichen Änderungen in den Strafgesetzen der DDR zustimmte. Da war der Honecker-Besuch bei Kohl schon Geschichte. "Eine kausale Notwendigkeit zwischen dem Besuch und der Abschaffung der Todesstrafe besteht nicht notwendigerweise", sagt Goll. Er verweist unter anderem darauf, dass die Vollstreckung von Todesurteilen in der DDR bereits seit den 1960er-Jahren im Geheimen erfolgte. "Sie war damals bereits kein Mittel der normalen Strafjustiz mehr."
Geschichte der Todesstrafe in der DDR noch nicht vollständig aufgearbeitet
Bei der Aufarbeitung der Geschichte der Todesstrafe in der DDR gebe es noch Forschungslücken. "Einen abschließenden Befund könnte man nur erreichen, wenn man in die Akten schaut", sagt Goll. Offene Fragen könnten wohl erst beantwortet werden, wenn von der Stasi in den Wendewirren vernichtete Akten vollständig restauriert seien. Das Andenken an die in der DDR zum Tode Verurteilten hat sich das Bürgerkomitee Leipzig für die Auflösung der ehemaligen Staatssicherheit auf die Fahnen geschrieben. Schließlich wurden die letzten Exekutionen in dem Komplex in der Alfred-Kästner-Straße der Stadt vollzogen. In der ehemaligen zentralen Hinrichtungsstätte soll ein Gedenkort entstehen, in dem an die 231 Todesurteile in der DDR erinnert wird. 166 der Urteile wurden vollstreckt.
In Bundesrepublik schon seit 1949 keine Todesstrafe mehr
Im anderen deutschen Staat war die Todesstrafe da schon lange Geschichte. Im Grundgesetz der neu gegründeten Bundesrepublik hieß es bereits 1949 in Art. 102: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Dennoch gibt es auch heute noch ein Bundesland, das die Tötung eines Menschen als Bestrafung zumindest theoretisch vorsieht. Laut Artikel 21 der Hessischen Landesverfassung kann ein Straftäter "bei besonders schweren Verbrechen" zum Tode verurteilt werden. Allerdings hat dieser Passus keinerlei Auswirkungen: In Art. 31 GG ist geregelt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Und dass die Todesstrafe in der Hessischen Verfassung überhaupt auftaucht, liegt schlicht daran, dass diese bereits 1946 – also drei Jahre vor der Verabschiedung des Grundgesetzes – in Kraft trat.