Von der Leyen: Strafverfolgung von IS-Kämpfern in Deutschland sichern

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat verlangt, vor einer Rücknahme deutscher IS-Kämpfer aus Syrien eine Strafverfolgung sicherzustellen. Nach der Forderung von US-Präsident Donald Trump, ausländische Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat in ihren Heimatländern vor Gericht zu stellen, gebe es eine "extrem schwierige Situation", sagte die CDU-Politikerin in der "Bild"-Sendung "Die richtigen Fragen" (Ausgabe vom 18.02.2019). Es werde daran seit Wochen unter Hochdruck gearbeitet.

Von der Leyen: Ansprechpartner in Syrien fehlt

"Wir haben dort keine Regierung in Syrien, mit der wir ein vernünftiges Verhältnis haben, Assad kann nicht unser Ansprechpartner sein, die syrisch-demokratischen Kräfte sind keine Regierungseinheit", sagte die Ministerin. Die früheren IS-Kämpfer dürften zum einen nicht unkontrolliert nach Deutschland zurückkommen, zum anderen müsse aber auch sichergestellt werden, dass sie in Deutschland angeklagt und nicht Beweise und Zeugen in Syrien zurückgelassen werden. Von der Leyen sagte: "Vor Gericht stellen, aber mit der Aussicht auf Erfolg."

Trump droht mit Freilassung gefangener IS-Kämpfer

Trump hatte am Wochenende europäische Länder wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien aufgerufen, mehr als 800 in Syrien gefangene Kämpfer der Terrormiliz aufzunehmen und vor Gericht zu stellen. Damit sind offenkundig vor allem die von verbündeten Kurden festgehaltenen IS-Kämpfer gemeint. Wenn die Verbündeten nicht reagieren, will Trump die Personen freilassen. Bei den Islamisten handelt es sich demnach um Bürger europäischer Staaten, die sich in den vergangenen Jahren dem IS angeschlossen hatten und dann im Zuge von Kämpfen gegen US-Truppen oder deren Verbündete gefangen wurden.

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2019 (dpa).

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