Nach Bun­des­tags­wahl in Ber­lin: AfD und Union kün­di­gen Wahl­prü­fungs­be­schwer­de an

Wegen der vie­len Pan­nen bei der Bun­des­tags­wahl 2021 in Ber­lin wol­len die Frak­tio­nen von AfD und Union nun je­weils Wahl­prü­fungs­be­schwer­de beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gegen die Wahl­prü­fung durch den Bun­des­tag ein­le­gen. Die­ser hatte am 10.11.2022 auf Emp­feh­lung des Wahl­prü­fungs­aus­schus­ses be­schlos­sen, dass die Wahl nur teil­wei­se wie­der­holt wird. Den Op­po­si­ti­ons­frak­tio­nen von Union und AfD geht das je­doch nicht weit genug.

BVerfG soll "für Rechts­klar­heit sor­gen"

AfD-Frak­ti­ons­jus­ti­zi­ar Ste­phan Brand­ner sagte, auch die Bun­des­tags­wahl müsse in Ber­lin voll­stän­dig wie­der­holt wer­den – so wie die Wahl zum Ber­li­ner Ab­ge­ord­ne­ten­haus vom sel­ben Tag. Brand­ner er­klär­te: "Das Ur­teil des Ber­li­ner Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs ist eine ju­ris­ti­sche Ohr­fei­ge für die Ent­schei­dung der Ko­ali­ti­on, nur in einem Fünf­tel der Wahl­lo­ka­le die Ber­li­ner Bun­des­tags­wahl zu wie­der­ho­len." Par­al­lel be­rei­tet die CDU/CSU-Frak­ti­on eine Be­schwer­de vor, wie ihr Par­la­men­ta­ri­scher Ge­schäfts­füh­rer Pa­trick Schnie­der (CDU) der "Rhei­ni­schen Post" sagte. "Wir sind über­zeugt, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Ent­schei­dung des Bun­des­ta­ges kor­ri­gie­ren und schnell für Rechts­klar­heit sor­gen wird", be­ton­te Schnie­der. 

Wahl­cha­os in vie­len Ber­li­ner Wahl­lo­ka­len

Die Wahl am 26.09.2021 war in vie­len Ber­li­ner Wahl­lo­ka­len chao­tisch ver­lau­fen. Es gab lange Schlan­gen und War­te­zei­ten, fal­sche oder feh­len­de Stimm­zet­tel, wes­we­gen Wahl­lo­ka­le vor­über­ge­hend schlie­ßen muss­ten. Vie­ler­orts blie­ben sie bis weit nach 18.00 Uhr ge­öff­net, um den War­ten­den noch die Stimm­ab­ga­be zu er­mög­li­chen. Nach der Ent­schei­dung des Bun­des­ta­ges muss die Wahl in 327 der 2.256 Wahl­be­zir­ke der Haupt­stadt sowie in 104 der 1.507 Brief­wahl­be­zir­ke wie­der­holt wer­den. Das sind die Be­zir­ke, in denen es nach­ge­wie­sen Vor­fäl­le gab. Die Union woll­te, dass in ins­ge­samt rund 1.200 Be­zir­ken nach­ge­wählt wird. Die Wahl zum Ab­ge­ord­ne­ten­haus muss nach einem Ur­teil des Ber­li­ner Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs vom 16.11.2022 ganz wie­der­holt wer­den.

Beim BVerfG be­reits fünf Wahl­prü­fungs­be­schwer­den er­fasst

Beim BVerfG sind be­reits fünf Wahl­prü­fungs­be­schwer­den wegen der Ent­schei­dung zur Bun­des­tags­wahl er­fasst, wie ein Spre­cher sagte. Die Frist dafür läuft zwei Mo­na­te, also bis 10.01.2023. Be­schwer­de ein­le­gen kön­nen unter an­de­rem auch be­trof­fe­ne Wahl­be­rech­tig­te, deren Ein­spruch vom Bun­des­tag ver­wor­fen wurde. Dies­mal hatte es ins­ge­samt 2.172 Ein­sprü­che ge­ge­ben – so viele wie nie zuvor. Die Emp­feh­lung des Wahl­prü­fungs­aus­schus­ses um­fass­te zu­nächst 1.713 die­ser Ein­sprü­che. Es ist also gut mög­lich, dass bis Ja­nu­ar noch et­li­che Be­schwer­den in Karls­ru­he ein­ge­hen. Da­nach dürf­te mit einem recht schnel­len Ver­fah­ren zu rech­nen sein. Auch gegen das Ur­teil zur Ber­lin-Wahl kann in Karls­ru­he ge­klagt wer­den. Hier­für ist nur ein Monat Zeit. Zu die­sem Kom­plex sind nach Aus­kunft des Spre­chers bis­her keine Be­schwer­den ein­ge­gan­gen.

Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2022 (dpa).

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