Nach Bundestagswahl in Berlin: AfD und Union kündigen Wahlprüfungsbeschwerde an

Wegen der vielen Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin wollen die Fraktionen von AfD und Union nun jeweils Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wahlprüfung durch den Bundestag einlegen. Dieser hatte am 10.11.2022 auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahl nur teilweise wiederholt wird. Den Oppositionsfraktionen von Union und AfD geht das jedoch nicht weit genug.

BVerfG soll "für Rechtsklarheit sorgen"

AfD-Fraktionsjustiziar Stephan Brandner sagte, auch die Bundestagswahl müsse in Berlin vollständig wiederholt werden – so wie die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom selben Tag. Brandner erklärte: "Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist eine juristische Ohrfeige für die Entscheidung der Koalition, nur in einem Fünftel der Wahllokale die Berliner Bundestagswahl zu wiederholen." Parallel bereitet die CDU/CSU-Fraktion eine Beschwerde vor, wie ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) der "Rheinischen Post" sagte. "Wir sind überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundestages korrigieren und schnell für Rechtsklarheit sorgen wird", betonte Schnieder. 

Wahlchaos in vielen Berliner Wahllokalen

Die Wahl am 26.09.2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten. Vielerorts blieben sie bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen. Nach der Entscheidung des Bundestages muss die Wahl in 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie in 104 der 1.507 Briefwahlbezirke wiederholt werden. Das sind die Bezirke, in denen es nachgewiesen Vorfälle gab. Die Union wollte, dass in insgesamt rund 1.200 Bezirken nachgewählt wird. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus muss nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16.11.2022 ganz wiederholt werden.

Beim BVerfG bereits fünf Wahlprüfungsbeschwerden erfasst

Beim BVerfG sind bereits fünf Wahlprüfungsbeschwerden wegen der Entscheidung zur Bundestagswahl erfasst, wie ein Sprecher sagte. Die Frist dafür läuft zwei Monate, also bis 10.01.2023. Beschwerde einlegen können unter anderem auch betroffene Wahlberechtigte, deren Einspruch vom Bundestag verworfen wurde. Diesmal hatte es insgesamt 2.172 Einsprüche gegeben – so viele wie nie zuvor. Die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses umfasste zunächst 1.713 dieser Einsprüche. Es ist also gut möglich, dass bis Januar noch etliche Beschwerden in Karlsruhe eingehen. Danach dürfte mit einem recht schnellen Verfahren zu rechnen sein. Auch gegen das Urteil zur Berlin-Wahl kann in Karlsruhe geklagt werden. Hierfür ist nur ein Monat Zeit. Zu diesem Komplex sind nach Auskunft des Sprechers bisher keine Beschwerden eingegangen.

Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2022 (dpa).