In Deutschland sollen Unternehmen künftig schneller gegründet werden können. Möglich werden soll das, indem die Verwaltungsprüfung nicht nur digitalisiert wird, sondern in den meisten Fällen vollautomatisiert erfolgt. Die Wirtschaftsressorts aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern haben dazu ein Detailkonzept erarbeitet.
Bis zu 90% der Gründungsfälle könnten vollständig automatisiert bearbeitet werden, schätzen die Länderministerien. Denn die meisten Gründungen erfolgten nach wiederkehrenden Mustern. Nur komplexe oder atypische Fälle müssten weiterhin individuell geprüft werden.
Allerdings, so das Justizministerium NRW, müssten dafür zentrale bundesrechtliche Regelungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts modernisiert werden. Viele bestehende Vorschriften seien historisch gewachsen und nicht auf automatisierte Verfahren ausgelegt. Das Projekt setze auf digitaltaugliches Recht und automatisierte Vollzugsprozesse. Nun sei der Bund als Gesetz- und Verordnungsgeber am Zug.
"Echter Paradigmenwechsel"
Derzeit beschäftigt ein Gründungsprozess in Deutschland zahlreiche Behörden und Institutionen – darunter Gewerbeämter, Finanzämter, Registergerichte, Kammern und Sozialversicherungsträger. Verfahren laufen häufig getrennt, Daten müssen mehrfach angegeben werden und Nachweise werden manuell geprüft.
Künftig sollen alle Verfahren in einer digitalen "Wirtschaftsmeldung" zusammengefasst werden, nach dem Motto "weniger Bürokratie, mehr Unternehmergeist", wie Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger es formulierte. Standardfälle werden auf Basis vorhandener Registerdaten automatisiert geprüft. Die Verfahren aller Ämter werden parallel bearbeitet und koordiniert. "Das ist ein echter Paradigmenwechsel für den Standort Deutschland", sagte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur.
Neue Vorschriften noch 2026, Umsetzung bis 2028
Die Umsetzung soll das Gründungsbeschleunigungsgesetz 2026 liefern, das den Kern des künftigen materiellen Gründungsrechts enthalten soll, bestehend aus übergreifend gültigen Regeln für staatliche Prüfungen bei Unternehmensgründungen.
Darunter fällt eine adressatenorientierte Verfahrenseinleitung: Der Staat soll alle im Einzelfall nötigen Anzeige-, Erlaubnis- und Meldepflichten ermitteln. Darauf basierend soll die Entscheidung fallen, ob die Gründung als unproblematischer, automatisierbarer Standardfall über einen "Fast Track" abgewickelt werden kann, oder ob sie zu den manuell zu prüfenden Sonderfällen gehört. Häufig wiederkehrende zentrale Prüfkriterien wie die "Zuverlässigkeit" oder "geordnete Vermögensverhältnisse" sollen fachrechtsübergreifend harmonisiert werden, damit auch die Prüfung durch den Zugriff auf Registerinformationen vereinheitlicht werden kann. Wenn sich aus den Registern keine problematischen Einträge ergeben, sollen die Gründerinnen und Gründer einen – widerlegbaren – Vertrauensvorschuss genießen.
Zudem müssen die Fachrechte angepasst werden, ebenso das Recht der Verwaltungsdigitalisierung.
Der Fahrplan ist durchaus ehrgeizig: In einer ersten Phase sollen schon bis Ende 2026 die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen stehen: das Gründungsbeschleunigungsgesetz, Governance und Zuständigkeiten, erste Prozessoptimierungen. Bis Ende 2027 soll die technische Umsetzung mit dem Aufbau einer Backendplattform für die Ablaufsteuerung, den Registeranbindungen und ersten praktischen Anwendungen stehen, ein Jahr später soll der föderale Vollzug an die Backendplattform angebunden sein.


