Gutachten: Behörde überschreitet Grenzen des aufsichtsrechtlich Zulässigen
Gestützt wird die Kritik durch den Berliner Rechtsprofessor Lars Klöhn. Dieser wirft der Bafin in einem Gutachten vor, dass die Behörde “faktisch selbst gesetztes Recht“ vollziehe und damit die Grenzen des aufsichtsrechtlich Zulässigen systematisch überschreite. Als konkretes Beispiel nennt der Jurist die von der Bafin zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 verkündete Aufforderung an die Banken, bei Dividenden Zurückhaltung zu üben.
Bafin darf nicht Rolle des Gesetzgebers übernehmen
Die Kritik beziehe sich darauf, dass Behörden in einem Rechtsstaat als ausführende Organe üblicherweise Vorschriften umsetzen, die Regierungen und Parlamente formulieren - aber nicht eigenmächtig Vorschriften erfinden sollen, erklärte der Präsident des Genossenschaftsverbandes Jürgen Gros. “Der Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass eine Behörde in der Praxis einfach die Rolle des Gesetzgebers übernimmt“. Die Bafin erklärte auf Anfrage, dass sich die Behörde zu der Kritik nicht äußere.
Verbandschef fordert Einschreiten des Finanzministeriums
Der Verbandschef forderte das Bundesfinanzministerium und den Verwaltungsrat der Bafin zum Einschreiten auf. Das Aufsichtsgremium soll nach Vorstellung des Genossenschaftsverbands schlagkräftiger werden. Außerdem plädiert der Verband dafür, dass die Bafin künftig im Finanzausschuss des Bundestags regelmäßig Rechenschaft über ihre Aufsichtstätigkeit ablegt.