Fa­ke­shops im In­ter­net: Be­kämp­fung oft schwie­rig

Schi­cke neue Mar­ken­schu­he im In­ter­net be­stellt und na­tür­lich güns­ti­ger als im Laden: Die­ser Traum von Schnäpp­chen­jä­gern zer­platzt oft wegen so­ge­nann­ter Fa­ke­shops. Die be­trü­ge­ri­schen Web­sei­ten sehen dabei häu­fig pro­fes­sio­nell aus. Die be­stell­te Ware kommt aber ent­we­der nie an oder hat eine deut­lich schlech­te­re Qua­li­tät als die ver­spro­che­ne. Das Geld hat der Kunde oft per Vor­kas­se über­wie­sen – es ist damit weg.

Vor­sicht vor allem bei Mar­ken­schu­hen und Elek­tro­ar­ti­keln ge­bo­ten

"Häu­fig geht es um Schu­he, ins­be­son­de­re teure Mar­ken­schu­he oder Ja­cken", sagt Hans-Joa­chim Hen­schel. Er ar­bei­tet für die Zen­tral­stel­le Prä­ven­ti­on Cy­ber­crime vom Lan­des­kri­mi­nal­amt Nie­der­sach­sen. Auch Elek­tro­ar­ti­kel wie Kaf­fee­ma­schi­nen, Smart­pho­nes oder Fern­se­her wer­den gerne an­ge­bo­ten. Das Aus­maß, dass das Pro­blem der Fa­ke­shops in­zwi­schen an­ge­nom­men hat, be­zeich­net Hen­schel als "ziem­lich hef­tig". Die­ses Pro­blem dürf­te eher zu- als ab­neh­men, denn immer mehr Men­schen kau­fen im Netz.

Zahl der Fa­ke­shop-Fälle nicht be­kannt

Für den Ein­zel­han­del ist der On­line-Han­del ein Wachs­tums­trei­ber. 2017 legte er um 10% auf 53,4 Mil­li­ar­den Euro zu, wie der Han­dels­ver­band Deutsch­land an­gibt. Erst­mals haben die Deut­schen somit jeden zehn­ten Euro im In­ter­net aus­ge­ge­ben. Kon­kre­te Zah­len zu Fa­ke­shop-Fäl­len gibt es al­ler­dings nicht. Das Bun­des­kri­mi­nal­amt weist in sei­ner Kri­mi­nal­sta­tis­tik le­dig­lich Wa­ren­be­trug im In­ter­net aus. Das waren 70.506 Fälle im Jahr 2016. Ob dazu auch alle Fa­ke­shop-Fälle zäh­len und wel­chen An­teil sie aus­ma­chen, kann die Be­hör­de nicht sagen.

Hen­schel: Zen­tra­le Er­fas­sung wün­schens­wert

Denn An­zei­gen zum Thema Fa­ke­shops wer­den nicht zen­tral von einer Stel­le er­fasst. "Das ist das Pro­blem", sagt Hen­schel. Jede Lan­des­be­hör­de habe ihr ei­ge­nes Auf­nah­me­ver­fah­ren für Straf­ta­ten. Das führe oft dazu, dass meh­re­re Po­li­zei­dienst­stel­len die glei­che Ar­beit mach­ten. "Hier wäre eine bun­des­weit ein­heit­li­che Stel­le wün­schens­wert, an die auch noch un­be­kann­te Shops durch Po­li­zei und Bür­ger ge­mel­det oder ab­ge­fragt wer­den könn­ten und die dann zu­sätz­lich auch die Pro­vi­der be­züg­lich Sper­rung der Web­sei­te kon­tak­tiert."

Dun­kel­zif­fer hoch – Straf­an­zei­ge sinn­voll

Fa­ke­shops, ge­fälsch­te On­line-Shops oder be­trü­ge­ri­sche Web­sei­ten: Nicht ein­mal die Ver­wen­dung des Be­griffs ist ein­heit­lich ge­re­gelt. Sucht ein Po­li­zei­be­am­ter also nach dem Wort Fa­ke­shop, be­kommt er viel­leicht ei­ni­ge Tref­fer in der Da­ten­bank – falls die An­zei­ge mit die­sem Stich­wort ver­se­hen wurde. Ein wei­te­res Pro­blem: Opfer zei­gen den Be­trug häu­fig nicht an. Vie­len sei es pein­lich, auf die Be­trü­ger her­ein­ge­fal­len zu sein, er­zählt Hen­schel. "Das Dun­kel­feld ist ex­trem hoch." An­de­ren er­scheint der Scha­den viel­leicht zu ge­ring. Nach dem Motto: Wegen 50 Euro gehe ich doch nicht zur Po­li­zei. Des­halb macht Hen­schel immer wie­der dar­auf auf­merk­sam: "Je mehr An­zei­gen es gibt, desto grö­ßer die Chan­ce, dass man die Täter kriegt."

Vor­sicht bei Web­sei­ten ohne Im­pres­sum

Die Kri­mi­nal­äm­ter set­zen auf Prä­ven­ti­on. Ge­mein­sam mit den Ver­brau­cher­zen­tra­len war­nen sie vor Web­sei­ten ohne Im­pres­sum, die nur die Mög­lich­keit zum Be­zah­len per Vor­kas­se geben. "Man soll­te vor­sich­tig sein, wenn die Prei­se zu gut sind, um wahr zu sein", rät Brit­ta Groß vom Team Di­gi­ta­ler Wa­ren­ein­kauf der Ver­brau­cher­zen­tra­len. Pro Monat wer­den der Ar­beits­grup­pe etwa 20 Fälle ge­mel­det. Die Fake-Sei­ten gibt es dann oft schon nicht mehr, denn sie wech­seln häu­fig ihre Web­adres­se.

Un­pas­sen­de URL kann Indiz für Fa­ke­shop sein

Den Link der Seite, die URL, soll­ten sich Kun­den so­wie­so genau an­schau­en. Bei den von Groß aus­ge­wer­te­ten Fäl­len pass­ten die Adres­sen häu­fig nicht zum Pro­dukt. Unter dem Link einer Ka­min­aus­stel­lung oder einer Kanz­lei wur­den etwa Schu­he oder Klei­dung ver­kauft.

Fa­ke­shop-Be­trei­bern dro­hen hohe Stra­fen

Den Be­trei­bern sol­cher Be­trugs­sei­ten dro­hen hohe Stra­fen. Im Juni 2017 ver­ur­teil­te das Land­ge­richt Mün­chen I einen 35-jäh­ri­gen Münch­ner zu fünf­ein­halb Jah­ren Haft (BeckRS 2017, 127611). Er hatte mit 19 Fa­ke­shops ins­ge­samt 430.000 Euro er­beu­tet.

Redaktion beck-aktuell, Elena Metz, 9. April 2018 (dpa).

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