VGH München: Vorläufige Suspendierung früheren Regensburger Oberbürgermeisters rechtmäßig

Der wegen Vorteilsannahme verurteilte ehemalige Regensburger Oberbürgermeister ist mit seinem Eilantrag gegen seine vorläufige Dienstenthebung endgültig gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat seine Beschwerde mangels ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme mit Beschluss vom 28.10.2019 verworfen (Az.: 16a DS 19.1720).

Korrupter Ex-Bürgermeister wurde vorläufig des Dienstes enthoben

Der ehemalige Regensburger Oberbürgermeister wurde unter hälftiger Einbehaltung seiner Bezüge vorläufig des Dienstes enthoben, weil er am 03.07.2019 wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen strafrechtlich verurteilt wurde. Derzeit ist noch ein weiteres Strafverfahren gegen ihn anhängig. Der Angeklagte wehrte sich gegen die vorläufige Suspendierung mit einem Eilantrag, der vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Hiergegen legte er Beschwerde ein.

VGH bestätigt Ablehnung des Eilantrags

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Zurückweisung des Eilantrags mangels ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestätigt und die Beschwerde zurückgewiesen. Derzeit sei zwar offen, ob die Dienstenthebung allein auf den Schuldspruch wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gestützt werden könne. Jedoch wären die weiteren, mit Anklageschrift vom 04.10.2018 erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe, die noch Gegenstand eines neuen Strafverfahrens seien, mit Blick auf den hinreichenden Tatverdacht für sich gesehen geeignet, die Prognose der voraussichtlichen Beendigung des Beamtenverhältnisses des Antragstellers zu rechtfertigen.

Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2019.