VGH München ruft EuGH an: Zwangshaft gegen staatliche Amtsträger wegen unterlassener Änderung des Luftreinhalteplans zulässig?

Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob gegen staatliche Amtsträger Zwangshaft angeordnet werden darf, um eine rechtskräftige Verurteilung zur Fortschreibung eines Luftreinhalteplans durchzusetzen. Dies hat nach Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 21.11.2018 der Verwaltungsgerichtshof München am 09.11.2018 beschlossen und ein vollstreckungsrechtliches Beschwerdeverfahren ausgesetzt (Az.: 22 C 18.1718).

Freistaat Bayern missachtet Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Laut DUH wurde der Freistaat Bayern mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 09.10.2012 (BeckRS 2012, 60373) zur Änderung des Luftreinhalteplans für München verurteilt, um schnellstmöglich die Stickoxidgrenzwerte einzuhalten. Da der Freistaat sich weigere, seiner Verpflichtung nachzukommen, solle in dem Beschwerdeverfahren vor dem VGH, nachdem zuvor bereits mehrere Zwangsgelder verhängt worden seien, jetzt die Anordnung der Zwangshaft gegen die verantwortlichen Amtsträger erwirkt werden.

VGH ruft EuGH an: Zwangshaft gegen staatliche Amtsträger zulässig?

Nach Auffassung des VGH sei im deutschen Recht aber nicht mit abschließender Klarheit geregelt, ob gegenüber Amtsträgern die Zwangshaft angeordnet werden darf, um die Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans durchzusetzen. Diese Klarheit könnte sich aber dadurch ergeben, dass das Recht der Europäischen Union dazu verpflichte, im Zweifel zur Anwendung dieses Mittels zu greifen, wenn sich andernfalls das Unionsrecht nicht effektiv durchsetzen ließe. Der VGH habe das Beschwerdeverfahren deshalb ausgesetzt und den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren angerufen, berichtet die DUH weiter. Als mögliche Adressaten einer Zwangshaft sehe der VGH unter anderem den Ministerpräsidenten und den Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz.

VGH München, Beschluss vom 09.11.2018 - 22 C 18.1718

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2018.