Mün­che­ner Ver­ord­nung gegen stei­gen­de Mie­ten ge­kippt

Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in Mün­chen hat eine Vor­ga­be der Stadt Mün­chen ge­kippt, wo­nach beim Ab­riss von Miets­häu­sern neue, be­zahl­ba­re Miet­woh­nun­gen in ver­gleich­ba­rer Lage ge­baut wer­den müs­sen. Einer Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung dürf­ten "keine ein­schrän­ken­den Ne­ben­be­stim­mun­gen hin­zu­ge­fügt wer­den", heißt es in dem Be­schluss vom 20.01.2020, über den zuvor  die "Süd­deut­sche Zei­tung" be­rich­tet hatte.

Er­folg für Haus und Grund

Der Ver­band Haus und Grund hatte gegen diese Ver­ord­nung von 2019 ge­klagt, und das Ge­richt gab ihm recht. Die Ver­ord­nung solle "le­dig­lich eine Ver­schlech­te­rung oder zu­sätz­li­che Ge­fähr­dung der Ver­sor­gungs­la­ge der Be­völ­ke­rung" ver­hin­dern, ent­schied der Ge­richts­hof. "Die­ser Schutz­zweck recht­fer­tigt es nicht, dem Ei­gen­tü­mer unter Ein­schrän­kung sei­ner Ver­fü­gungs­be­fug­nis zu ver­weh­ren, ver­al­te­ten Wohn­raum durch neuen zu er­set­zen."

Keine ge­setz­li­che Grund­la­ge

Einer Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung dürf­ten "keine ein­schrän­ken­den Ne­ben­be­stim­mun­gen hin­zu­ge­fügt wer­den", so der VGH. "Eben­so wenig muss der Ei­gen­tü­mer neu ge­schaf­fe­nen Er­satz­wohn­raum dem Woh­nungs­markt zu den glei­chen Miet­preis­be­din­gun­gen zur Ver­fü­gung stel­len wie zuvor den ver­al­te­ten, durch Ab­riss zweck­ent­frem­de­ten Wohn­raum." Es gebe "keine ge­setz­li­che Grund­la­ge" dafür, die "Ver­fü­gungs­be­fug­nis und Ver­trags­frei­heit" ein­zu­schrän­ken.

VGH München

Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2021 (dpa).

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