Fraktionsgemeinschaft: Sitzverteilung in Kreistagsausschüssen mittels Sainte-Laguё/Schepers bestimmen
Die ÖDP/FDP-Fraktionsgemeinschaft, die im Kreistag von Mühldorf am Inn über drei Sitze verfügt, erstrebte eine Bestimmung der Zusammensetzung der Kreistagsausschüsse auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens Sainte-Laguё/Schepers anstelle des Verfahrens Hare/Niemeyer, um der Spiegelbildlichkeit der Ausschussbesetzung mit dem Wahlergebnis zum Kreistag näher zu kommen.
VGH: Kein Anspruch auf Anwendung des Sainte-Laguё/Schepers-Verfahrens
Der VGH hat einen Anspruch der Fraktionsgemeinschaft auf Anwendung des aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens verneint. In der Rechtsprechung sei seit jeher anerkannt, dass bei der Ausschussbildung nicht zwangsläufig jede kleine Gruppe auch einen Sitz in dem jeweiligen Ausschuss erhalten könne und müsse. Zudem solle die Ausschussbesetzung nicht das Verhältnis der bei der Wahl zum Kreistag abgegebenen Wählerstimmen widerspiegeln. Vielmehr solle die Ausschussbesetzung ein verkleinertes Bild der durch die Wahl von den Parteien und Fraktionen erreichten Sitzverteilung im Plenum des Kreistags wiedergeben. In der Rechtsprechung sei weiter geklärt, dass kein Zählsystem die Spiegelbildlichkeit in letzter Konsequenz herstellen könne, weil immer einzelne Parteien oder Fraktionen zwangsläufig über- oder unterrepräsentiert würden.