Honig-Hotel-Portionen nur auf Verpackungskarton gekennzeichnet
Der Honig-Hersteller verkauft seine 20-Gramm-Portionen in einem Karton mit 120 Packungen an Hotels, Gaststätten oder Heime. Die vorgeschriebenen Kennzeichnungen zum Ursprungsland befinden sich auf dem Karton. Das Unternehmen fand dies ausreichend, weil die Lieferungen nicht an Endverbraucher gehen. Die Stadt München sah dies anders und verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld.
EuGH: Angaben zum Herkunftsland auch auf Honig-Portionspackungen erforderlich
Dagegen klagte der Hersteller 2013 erfolglos vor dem Verwaltungsgericht und legte anschließend Berufung beim Bayerischen VGH ein. Dieser wiederum beschloss, das Verfahren auszusetzen und vor dem EuGH die Frage klären zu lassen, wie aus EU-Sicht Portionspackungen rechtlich einzuschätzen sind. Der EuGH entschied 2016, dass auch Honig-Portionspackungen "vorverpackte Lebensmittel" sind und damit ab einer bestimmten Größe Angaben zum Ursprungsland enthalten müssen.
Nichtzulassungsbeschwerde möglich
Die Revision wurde vom VGH nicht zugelassen. Dagegen kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.