VGH: Personenbezogene Daten nicht offenzulegen
Das weitergehende Begehren des Klägers, die genaue Lage dieser Wohnungen mitzuteilen, wies das Gericht zurück. In der mündlichen Verhandlung am 08.05.2019 war die grundsätzliche Frage erörtert worden, ob die gesetzliche Verpflichtung, Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten zu geben, die Behörden unter bestimmten Umständen auch zur Offenlegung personenbezogener Daten ermächtigt. Das Gericht hatte die Rechtsauffassung erkennen lassen, dass das für amtliche Befragungen geltende Statistikgeheimnis strikt einzuhalten sei.
Haus- und Grundbesitzerverein muss zwei Drittel der Verfahrenskosten tragen
Die Kosten des Verfahrens wurden zu zwei Dritteln dem Kläger und zu einem Drittel der beklagten Landeshauptstadt auferlegt. Gegen das Urteil des VGH können beide Beteiligte die Zulassung der Revision beantragen.
Verfahren betrifft überholten Mietspiegel
"Das ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte der Vorsitzende von Haus & Grund München, Rudolf Stürzer, nach der Veröffentlichung des Urteils. Er wirft der Stadt "Heimlichtuerei" vor. In anderen Städten seien diese Mietspiegel-Daten zugänglich. In dem Verfahren ging es noch um den Mietspiegel aus dem Jahr 2017. Inzwischen gibt es für München aber schon einen neuen aus dem Frühjahr 2019. Demnach liegt der Quadratmeterpreis für Bestandsmietverhältnisse im Schnitt bei 11,69 Euro – ein Plus von 4,1% in zwei Jahren.
Mieterverein zeigt Unverständnis gegenüber Haltung von Haus & Grund
"Dass die Mietsituation in München äußerst angespannt ist, ist bekannt", sagte Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München: "Deswegen finden wir es befremdlich, dass Haus & Grund die Mieten offenbar noch weiter in die Höhe treiben will." Sie betonte, dass sich mit dem Urteil für die Mieter erstmal nichts ändere. Mieterschützer setzen sich seit Jahren dafür ein, dass auch ältere Bestandsmieten in den Mietspiegel einfließen. Sie erwarten dadurch eine deutlich geringere Durchschnittsmiete. In München wären das geschätzt 9,50 statt 11,69 Euro. Städte sind nicht zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Konkrete Vorgaben für die Erstellung gibt es nicht.