Gehaltskürzung bei Lehrerin wegen "Reichsbürger"-Verdachts

Einer bayerischen Lehrerin, der eine Nähe zum Gedankengut der sogenannten Reichsbürger nachgesagt wird, wird für die Dauer von fünf Jahren das Gehalt um 20% gekürzt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden und ging damit weiter als die Vorinstanz, welche das Gehalt zunächst lediglich für die Dauer eines Jahres um 10% gekürzt hatte. Die Entfernung aus dem Beamtenstand, wie es die Landesanwaltschaft verlangt hatte, erfolgt hingegen nicht.

Lehrerin beantragte "Staatsangehörigkeitsausweis"

Die Frau war den Behörden aufgefallen, weil sie einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Dieses Dokument wird von den "Reichsbürgern" gerne offiziell beantragt, weil diese den Personalausweis und den Reisepass als Identitätsnachweis ablehnen. "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik und die staatliche Verwaltung in Deutschland sowie die Justiz generell nicht an.

VGH verhängt 20% Gehaltskürzung wegen Reichsbürger-Verdachts

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte als Disziplinarmaßnahme für die Lehrerin zunächst das Gehalt für die Dauer eines Jahres um 10% gekürzt. Der Landesanwaltschaft, die in dem Verfahren den Freistaat vertritt, reichte dies jedoch nicht - sie wollte die Frau komplett aus dem Beamtendienst entfernen. Dem ist der Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt. Allerdings wird das Gehalt nun wesentlich länger und deutlicher gekürzt - für fünf Jahre um 20%.

Beamte müssen mit Dienstentfernung rechnen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember 2021 in einem ähnlichen Verfahren entschieden, dass ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik leugnet, auch aus dem Dienst entfernt werden kann. In dem Fall hatte der Beamte in seinem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises als Geburts- und Wohnsitzstaat das "Königreich Bayern" angegeben und sich auf Gesetze mit "Stand 1913" berufen.

VGH München, Keine Angabe vom 20.07.2022

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2022 (dpa).