Bayerns wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger außer Vollzug gesetzt

Der Verwaltungsgerichtshof München hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger in der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung am 24.11.2020 außer Vollzug gesetzt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Testpflicht bei Ansteckungsverdächtigen seien derzeit nicht erfüllt. Zudem bestünden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.

Grenzgänger-Schüler begehrten Eilrechtsschutz gegen wöchentliche Testpflicht

Die Antragsteller sind österreichische Staatsbürger und haben ihren Wohnsitz in Österreich. Sie besuchen ein Gymnasium im Landkreis Berchtesgadener Land. Nach der entsprechenden Vorschrift der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung müssen sie sich mindestens einmal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.

VGH: Gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt – Verhältnismäßigkeit zweifelhaft

Der VGH hat dem Eilantrag stattgegeben. Die Regelung zur Testpflicht im Hauptsacheverfahren werde sich voraussichtlich als unwirksam erweisen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Testpflicht bei Ansteckungsverdächtigen seien derzeit nicht erfüllt. Außerdem äußerte der Senat Zweifel, ob die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger verhältnismäßig ist.

EU-Empfehlung zu coronabedingten Freizügigkeitsbeschränkungen zu berücksichtigen

Weil durch die Testpflicht auch das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger berührt sei, sei zudem die Empfehlung des Europäischen Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen, die insbesondere eine Diskriminierung von Deutschen und EU-Ausländern bei der Anordnung der Testpflicht verhindern solle, so der VGH.

VGH München, Beschluss vom 24.11.2020 - 20 NE 20.2605

Redaktion beck-aktuell, 25. November 2020.