VGH: Maßnahmen gegenüber Einzelpersonen unverhältnismäßig
Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter für viele überraschend die strengen Corona-Maßnahmen im Freistaat im Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt. Der VGH bemängelte insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. Diese Personen seien nach Ansicht des Senats aus infektiologischer Sicht nicht gefährdet gewesen, erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel die Entscheidung. Mehrere Medien hatten über den VGH-Beschluss berichtet.
CSU: Ausgangsbeschränkungen waren wirksames und richtiges Mittel
Holetschek und die Koalition aus CSU und Freien Wählern sehen das anders. Sie gehen davon aus, dass die Maßnahmen zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie angemessen waren. "Eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen hat bereits bestätigt, dass unser Weg ein rechtskonformer war. Klar ist: Wir mussten damals schnell und entschlossen handeln, in einer Situation, in der es noch wenig Erfahrung im Umgang mit dem Coronavirus gab", betonte Holetschek. Zudem sei die Testinfrastruktur noch deutlich weniger ausgebaut gewesen und ein Impfstoff gegen das Virus habe noch in weiter Ferne gelegen. "Unser Kurs wurde von fast allen Parteien im Landtag mitgetragen. Das alles gilt es bei der Bewertung zu berücksichtigen", so Holetschek.
Auf sozialen Netzwerken wird Söders Rücktritt gefordert
In den sozialen Netzwerken entbrannte nach dem Urteil eine kontroverse Debatte über die politischen Folgen des Urteils. Unter dem Hashtag #söderrücktritt entluden alleine bis Donnerstagabend mehr als 7.700 Kritikerinnen und Kritiker ihren Frust über die bayerische Corona-Politik und forderten vielfach auch den Rücktritt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).