Um absehbaren Ärger bei der Einreise in bestimmte Länder aufgrund älterer Einreisestempel anderer Länder zu vermeiden, dürfen Privatreisende einem Urteil zufolge einen zweiten Reisepass bekommen. Das entschied der VGH München in einem Rechtsstreit zwischen einer Privatperson und der passausstellenden Behörde. Auch eine Privatreise zu ermöglichen, könne ein "berechtigtes Interesse" sein und eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot zweier Reisepässe begründen, so der Senat (Urteil vom 23.10.2025 – 5 B 25.884).
"Man muss das berechtigte Interesse natürlich nachweisen", betonte ein Sprecher des Gerichts. "Man kann nicht hingehen und sagen, ich plane eine Weltreise, sondern man muss es ausreichend plausibel belegen." Hintergrund sind die Einreisebestimmungen mancher Länder, die Einreisen verbieten, wenn die Reisenden zuvor in bestimmten anderen Ländern waren. Als Beispiel nannte das Gericht etwa die USA nach einem Aufenthalt im Iran.
Einige Länderkombinationen sind ein Problem
Der Mann hatte befürchtet, auf seiner anstehenden Weltreise Probleme bei der Einreise etwa in den Iran zu bekommen, wenn Stempel im Pass belegten, dass er zuvor in Israel gewesen ist. Die Verwaltung verwehrte ihm dennoch unter Berufung auf das Passgesetz einen zweiten Reisepass.
Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem VG Augsburg in erster Instanz Erfolg, weil der Reisewillige ein berechtigtes Interesse nachgewiesen und somit Anspruch auf einen zweiten Pass habe. Die Verwaltung ging in Berufung, jedoch ohne Erfolg. Die Revision wurde nicht zugelassen. Hiergegen kann die Behörde Beschwerde beim BVerwG einlegen.


